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![]() Startseite > Lehre und Prüfungen > Tutorium Orientierungsprüfung (TOP) Tutorium Orientierungsprüfung (TOP)VorbemerkungFür das Verständnis der nachfolgend dargelegten Konzeption eines zweisemestrigen Tutoriums "Vorbereitung auf die Orientierungsprüfung Allgemeine Psychologie", das als Kooperationsvorhaben zwischen Psychologischem Institut und der Abteilung Schlüsselkompetenzen am Zentrum für Studienberatung und Weiterbildung der Universität Heidelberg angelegt ist, soll zunächst etwas Hintergrundwissen zu den Rahmenbedingungen am Psychologischen Institut bereitgestellt werden. Im ZVS-regulierten Diplomstudiengang Psychologie werden in jedem Wintersemester ca. 80 Erstsemester aufgenommen. Diese machen nach vier Semstern eine Vordiplomprüfung, nach weiteren 5 Semestern die abschließende Hauptdiplomprüfung. Die hier vorgelegte Konzeption betrifft den ersten Studienabschnitt, das Vordiplom. Zum Vordiplom sind 7 Fachprüfungen abzulegen. In der Prüfungsordnung ist gemäß §51 Abs.4 UG eine Orientierungsprüfung (OP) vorgesehen, die jeder Studierende nach dem zweiten Semester ablegen muß. Diese OP ist zugleich eine vorgezogene Vordiplomprüfung im Fach "Allgemeine Psychologie (Grundlagen)" (AP-G), d.h. Studierende haben bei erfolgreichem Bestehen dieser OP bereits ein Element Ihres Vordiploms nach dem 2. Semester absolviert. Ebenfalls nach dem 2. Semester kann (muß nicht) das Prüfungsfach "Biopsychologie" (BP) absolviert werden. Sowohl AP-G als auch BP finden als 90minütige Klausur statt, die übrigen 5 Vordiplomprüfungen werden als mündliche Prüfungen zu je 30 Minuten absolviert. Da die OP insofern eine besondere Bedeutung erhält, als bei ihrem endgültigen Nichtbestehen das Studium nicht mehr fortgesetzt werden kann, erscheint eine tutorielle Vorbereitung hierauf wünschenswert. In diesem Tutorium kommen neben den fachlichen Inhalten, die etwa 2/3 der Zeit ausmachen sollten, auch fachübergreifende Inhalte (Zeitmanagement, Klausurvorbereitung, selbstgesteuertes Lernen etc.) zum Tragen. Mehr zur Orientierungsprüfung auf den Seiten des Prüfungsamtes, http://www.psychologie.uni-heidelberg.de/pruefungsamt/
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§51, Abs 4 Gesetz über die Universitäten im Lande Baden-Württemberg (Universitätsgesetz -UG) in der Fassung vom 1. Februar 2000(4) In den Hochschulprüfungsordnungen ist zu bestimmen, dass bis zum Ende des zweiten Semesters mindestens eine Prüfungsleistung, bei Teilstudiengängen zwei Prüfungsleistungen, aus den Grundlagen des jeweiligen Faches zu erbringen sind (Orientierungsprüfung). Diese Prüfungsleistungen können auch aus zeitlich abgeschichteten Teilprüfungen oder studienbegleitenden Prüfungsleistungen der Diplom-Vorprüfung oder Zwischenprüfung bestehen. Die Prüfungsleistungen können einmal im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Wer diese Prüfungsleistungen nicht spätestens bis zum Ende des dritten Semesters erbracht hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Studierenden nicht zu vertreten.Den kompletten Wortlaut des Gesetzes findet man als PDF-File unter http://www.mwk.baden-wuerttemberg.de/service/rechtsvorschriften/hochschulen-2/
Diplomprüfungsamt Psychologie
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