Aufgrund der neuen Corona-Verordnung des Landes ist das Gelände des Psychologischen Instituts nur für Universitätsangehörige und Assoziierte
(z.B. Versuchspersonen, Klienten, Handwerker, Lieferanten, Kooperationspartner) offen. Es gelten folgende Regeln:
- In den öffentlichen Bereichen des Instituts (auch in den Veranstaltungsräumen) besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, am besten einer Maske mit FFP2-Standard, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
- Betretungsverbot bei Vorliegen von corona-typischen Krankheitssymptomen
- Beachtung des Hygienekonzepts und der Hygieneregeln
Willkommen zurück!
Wir bitten Sie, Studierende und Mitarbeitende gleichermaßen, das aktuelle Hygienekonzept der Universität Heidelberg zu beachten.
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