Master

FAQ Bewerbung - Häufig gestellte Fragen

Hinweis: Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss

Frequently Asked Questions Bewerbung

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema Bewerbung auf einen Masterstudienplatz und die Antworten darauf. Mit Hilfe der Textsuche Ihres Browsers können Sie hier auch nach Stichworten suchen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der hohen Bewerbungszahlen keine individuellen Fragen beantworten können. Die Fachstudienberatung berät ausschließlich eingeschriebene Studierende.

Wie kann ich mich für einen Masterstudienplatz bewerben?

Sie können sich vom 01.04. bis zum 15.05. eines Jahres online über heiCO bewerben. Bitte achten Sie darauf, dass der 15.5. eine gesetzliche Ausschlussfrist ist und danach keine Unterlagen mehr entgegengenommen werden dürfen.

Welche Fristen gelten für die Bewerbung?

Die Bewerbungsfrist läuft vom 01.04. bis zum 15.05. eines Jahres.

Kann ich mich für beide Masterstudiengänge (KliPP und PFA) bewerben?

Ja, Sie können sich für beide Masterstudiengänge bewerben. Sofern Sie für beide Studiengänge ein Studienplatzangebot erhalten, können Sie jedoch nur einen Studienplatz annehmen.

Kann ich Bewerbungsunterlagen nachreichen?

Nein. Es gelten die jeweiligen Fristen, die in den Zulassungsordnungen festgelegt wurden. Nachträglich können keine weiteren Unterlagen entgegengenommen werden. Achten Sie daher bitte darauf, Ihre Unterlagen fristgerecht und vollständig einzureichen.

Was sind formale bzw. fachliche Voraussetzungen und was wird bei diesen jeweils geprüft?

Für die formalen Voraussetzungen wird geprüft, ob alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden - beispielsweise Abiturzeugnis, Transcript of Records und Studienverlaufsbescheinigung. Für die fachlichen Voraussetzungen wird geprüft, ob der Bachelorstudiengang mindestens 85% psychologischer Inhalte umfasst, ob die (ggfs. vorläufige) Durchschnittsnote mindestens 2,0 ist und ob die erforderlichen fachspezifischen Inhalte inklusive der notwendigen ECTS gegeben sind. Sind die formalen und/oder fachlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird eine Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Welche fachspezifischen Inhalte sind für den PFA Voraussetzung?

Für den Zugang zum PFA müssen nachfolgend aufgeführte fachspezifischen Inhalte im Umfang der angegebenen ECTS gegeben sein:

  • Grundlagendisziplinen der Psychologie (Allgemeine Psychologie im Umfang von mind. 10 ECTS, Entwicklungspsychologie, Biologische Psychologie, Sozialpsychologie, Differentielle und Persönlichkeitspsychologie in einem Umfang von jeweils mind. 5 ECTS) insgesamt in einem Umfang von 36 ECTS
  • Statistik und Empirisch-wissenschaftliches Arbeiten (einschl. Psychologische Methodenlehre, Versuchsplanung und -auswertung) in einem Umfang von mind. 14 ECTS
  • Psychologische Diagnostik und Diagnostische Verfahren inklusive psychologischer Testverfahren in einem Umfang von mind. 8 ECTS
  • Drei klassische Anwendungsdisziplinen der Psychologie: (1) Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie, (2) Klinische Psychologie, (3) Pädagogische Psychologie (mind. 18 ECTS), wovon eine dieser klassischen Anwendungsdisziplinen durch eine andere Anwendungsdisziplin (z.B. Gesundheitspsychologie, Rechtspsychologie, Umweltpsychologie, Medienpsychologie, Sportpsychologie oder Verkehrspsychologie) ersetzt werden kann.
  • Eine Bachelorarbeit (mind. 10 ECTS)
Wie kann ich die fachspezifischen Inhalte nachweisen?

Wenn Ihr Studiengang das Qualitätssiegel der DGPs besitzt, reichen Sie bitte einen Nachweis hierüber ein. Sollte Ihr Studiengang dieses Siegel nicht besitzen, reichen sie bitte Ihr Modulhandbuch sowie eine Übersicht Ihrer erworbenen oder zu erwerbenden ECTS in den geforderten Bereichen ein. Nutzen Sie hierzu gern diese Vorlage (beim Anklicken wird die Vorlage automatisch heruntergeladen): Übersicht über fachspezifische Inhalte.

Welches Dokument soll ich bei heiCO als Modulkatalog einreichen?

Wenn Ihr Bachelorstudiengang Psychologie das DGPs-Qualitätssiegel hat, reicht es, im Feld Modulkatalog einen Nachweis hierüber hochzuladen. Heidelberger Studierende finden diesen Nachweis zum Qualitätssiegel hier. Wenn Ihr Bachelorstudiengang das DGPs-Qualitätssiegel nicht hat, ist es nötig, dass Sie hier das offizielle Modulhanduch Ihres Bachelorstudiengangs hochladen oder ein vergleichbares Dokument, aus dem sämtliche Veranstaltungen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums absolvieren müssen sowie eine Beschreibung dieser Veranstaltungen hervorgehen. Das Dokument wird darauf hin geprüft, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen (85% Psychologieanteil des Studiums sowie Abdeckung der fachspezifischen Inhalte).

Mein Modulkatalog liegt nicht in deutscher Sprache vor. Was soll ich tun?

Sofern ein offizieller englischsprachiger Modulkatalog für Ihren Studiengang vorliegt, können Sie diesen einreichen. Sollte kein solcher Modulkatalog vorhanden sein, benötigen wir entweder (1) eine Übersetzung (deutsch- oder englischsprachig) von einem offiziellen Übersetzer/einer offiziellen Übersetzerin oder (2) eine von Ihrer Universität nachweislich als geeignet eingestufte Übersetzung. Die Übersetzung darf kürzer als das Original sein, die wesentlichen Inhalte müssen jedoch abgedeckt, richtig und verständlich sein. Es reicht nicht, nur die Titel der jeweiligen Veranstaltungen zu übersetzen, es muss auch ersichtlich sein, welchem Teilbereich der Psychologie diese zugeordnet sind, wie viele ECTS dort erworben werden und was die Kerninhalte sind. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie darauf achten, dass insbesondere die geforderten fachspezifischen Inhalte nachvollziehbar dargestellt sind.

Kann ich eine (vorläufige) Durchschnittsnote schlechter als 2,0 durch andere Leistungen kompensieren?

Nein. Die (vorläufige) Mindestdurchschnittsnote von 2,0 zählt zu den formalen Voraussetzungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Die Note kann nicht durch andere Leistungen ausgeglichen werden. Daher wird eine Bewerbung mit einer (vorläufigen) Durchschnittsnote schlechter als 2,0 vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Kann ich mit einem anderen Bachelorstudiengang als Psychologie im Auswahlverfahren für die Masterstudiengänge im Fach Psychologie berücksichtigt werden?

Nein. Sie können grundsätzlich nur mit einem Bachelorstudium in Psychologie mit mindestens 85% Psychologieanteil beim Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass Studiengänge mit offiziellem Psychologieanteil nicht ausreichen, wenn dieser Psychologieanteil weniger als 85% beinhaltet (z.B. bei Studiengängen mit Nebenfach („Hauptfach-Nebenfach-Kombination“) oder bei spezialisierten Psychologie-Studiengängen wie Wirtschaftspsychologie, wenn andere Inhalte wie z.B. Betriebswirtschaftslehre mehr als 15% ausmachen).

Ich möchte einen Härtefallantrag bzw. Antrag auf Ortsbindung stellen, wie gehe ich am besten vor?

Wenn Sie bei Ihrer Bewerbung einen Härtefallantrag oder einen Antrag auf Ortsbindung stellen möchten, geben Sie dies entsprechend im Bewerbungsportal an. Informationen zu den entsprechenden Anträgen finden Sie hier: https://www.uni-heidelberg.de/de/studium/bewerben-einschreiben/sonderantraege-zur-bewerbung. Nachfragen diesbezüglich richten Sie bitte direkt an die zentrale Universitätsverwaltung, da wir als Fach hier keine Auskunft geben können.

Ich habe Fragen zum Bewerbungsprozess in heiCO. Wo finde ich Informationen hierzu?

Auf der Seite https://www.uni-heidelberg.de/de/faqs-bewerbende finden Sie Informationen rund um die Bewerbung in heiCO.