Master

Bewerbung - Master Psychologie in Klinischer Psychologie und Psychotherapie

Hinweis: Bitte beachten Sie den Haftungsauschluss

Aktuelles zur Masterbewerbung WS 24/25:

  • Der Master-Auswahl-Test wird am 29.06.2024 stattfinden (und nicht am 22.06.24 wie zunächst geplant)! (Stand: 11.3.24)

Bewerbungsverfahren

  • Bewerbungsfrist: eine Bewerbung ist vom 15. April bis 15. Mai möglich.
  • Die Bewerbung findet per Onlineverfahren (nur während der Bewerbungsfrist freigeschaltet) statt.

Bewerbungsvoraussetzungen

Erforderlich sind:

  • Abschluss in einem approbationskonformen Bachelor-Studiengang Psychologie für den eine Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern festgesetzt ist. In dem Bachelorstudium müssen im Pflichtcurriculum bei einem Bachelor mit 180 ECTS zumindest 155 ECTS-Punkte davon dem Fach Psychologie zuordenbar sein. Diese müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erbracht sein!
  • Das Bachelorstudium muss die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen bzw. berufsrechtlich anerkannt sein. Wenn das beim Zeitpunkt der Bewerbung auf Ihrem Transcipt of Records oder auf dem Bachelorzeugnis vermerkt ist, reicht das als Nachweis aus. Ansonsten benutzen Sie bitte diese zwei Bescheinigungen zum Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung Ihres Bachelorstudiums Mustervorlage vom Fakultätentag - Berufsrechtliche Anerkennung und Mustervorlage vom Fakultätentag - Studieninhalte.
    • Hinweis: wenn Sie auf der "Mustervorlage vom Fakultätentag - Berufsrechtliche Anerkennung" unter Fall A fallen (das trifft z.B. auf alle Bacheloranden der Universität Heidelberg zu), entfällt die "Mustervorlage vom Fakultätentag - Studieninhalte" (Anlage 1)!
  • Durchschnittsnote von mindestens 2,0.

Was wird bei der Beurteilung der Bewerbenden berücksichtigt?

Die Bewertung der Bewerbungen wird vorbehaltlich der Gremienzustimmung so ablaufen:

  • Das Bachelor-Abschlussnote (sofern zum Zeitpunkt der Bewerbung das Abschlusszeugnis bereits vorhanden ist) oder ein äquivalentes Zeugnis. Sofern der Studienabschluss bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, genügt eine Bescheinigung der Hochschule über die bis dahin erbrachten Leistungen (Transcript of Records). Die bewerbende Person nimmt am Auswahlverfahren mit einer Durchschnittsnote teil, die auf Grund der bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird; das Ergebnis des Studienabschlusses bleibt dann unbeachtet, muss aber immer noch einen Notendurchschnitt von mind. 2,0 aufweisen. Für die Note werden maximal 30 Punkte vergeben.
  • zusätzliche Punkte aus dem Master-Auswahl-Test (freiwillige Teilnahme). Über das Testergebnis können bis zu 20 weitere Punkte erzielt werden.
  • Insgesamt können also maximal 50 Punkte erreicht werden.
  • es werden keine weiteren Qualifikationen (wie Auslandsaufenthalte, Hiwi-Jobs, ect) berücksichtigt!

Aufgrund der frühen Bewerbungsfrist wird eine abgeschlossene Bachelorarbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht erwartetet.

Master-Auswahl-Test

  • Über den optionalen Master-Auswahl-Test können zusätzliche Punkte für die Beurteilung der Bewerbung erworben werden. Die Teilnahme am Test ist optional. Sie können sich durch die Teilnahme am Test nur verbessern, d.h. es werden keine Minuspunkte vergeben. Im schlechtesten Fall bekommen Sie keine zusätzlichen Punkte (s.u. Auswertung des Tests).
  • Wenn der Test nicht wahrgenommen wird, werden nur die Bachelor-Abschluss Note (bzw der aktuelle Noten-Durchschnitt beim Zeitpunkt der Bewerbung) berücksichtigt.
  • Das Testergebnis ist immer nur für ein Bewerbungsverfahren gültig. Bei einer erneuten Bewerbung im folgenden Jahr muss der Test erneut abgelegt werden.
  • Der Test wird das Grundwissen eines polyvalenten Bachelor-Studiengangs in Psychologie abprüfen, entsprechend der Empfehlungen der DGPs, wie er z.B. in Heidelberg implementiert ist.
  • Der Test dauert 90 Minuten und ist im multiple-choice Format.
  • Die Anmeldung zum Master-Auswahl-Test erfolgt separat per Mail nach Eingang der Bewerbung.
  • Termine und Fristen für den Master-Auswahl-Test finden Sie hier.

Im Fall einer Namensänderung fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis bei.

Bewerbungen mit einem Bachelor aus dem Ausland

Bewerbungen von internationalen Hochschulen sind nur möglich, wenn der an der ausländischen Hochschule absolvierte Studiengang den Anforderungen der Approbationsordnung genügt. Entscheidend ist, inwieweit die Leistungen des ausländischen Bachelorstudiums als gleichwertig anerkannt werden können – dies liegt letztlich in den Händen der zuständigen Stellen der Gesundheitsbehörden, i.d.R. den Landesprüfungsämtern. Besonders kritisch ist die Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienpraktika als Orientierungspraktikum und berufsqualifzierende Tätigkeit I gem. PsychThApprO. Laut Vorgaben müssen u.a. in den Einrichtungen, in denen diese Praktika während des Studiums absolviert wurden, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sein, die ihre Approbation in Deutschland erhalten haben (vgl. PsychThApprO, §§ 14 & 15).

Bitte prüfen Sie vor Ihrer Bewerbung gründlich anhand der auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen sowie den Inhalten des PsychThApprO, ob Ihr Studienabschluss sämtlichen Anforderungen der Approbationsordnung entspricht!

Im schlechtesten Fall werden Ihre Leistungen aus dem im Ausland erworbenen Bachelorabschluss nicht anerkannt, so dass erneut ein gemäß Psychotherapiereform umgestaltetes Bachelorstudium in Deutschland absolviert werden muss. Weitere Informationen u.a. hierzu finden Sie in den FAQ‘s der Deutschen Gesellschaft für Psychologie.

Zudem muss Ihr Abschluss von der Universität Heidelberg anerkannt werden. Das lässt sich nicht immer mit Sicherheit vorhersagen, aber einen relativ guten Anhaltspunkt bietet das "Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse" (anabin). Die Noten werden ohne Ihr Zutun vom Dezernat Internationale Beziehungen umgerechnet. Die deutsche Äquivalenznote bei ausländischen Vorbildungsnachweisen wird unter Anwendung der sog. Bayerischen Formel ermittelt. Dabei wird die in Ihrem Transcript of Records bzw. Hochschulabschlusszeugnis angegebene Durchschnittsnote bzw. Gesamtnote unter Berücksichtigung der Maximalnote sowie der Mindestnote des zugrundeliegenden Grading Systems in die Formel eingesetzt und danach die entsprechende deutsche Note berechnet.

Die TU München bietet unter folgendem Link, frei verfügbar im Netz, einen Rechner an: https://www.tum.de/studium/bewerbung/infoportal-bewerbung/bayerische-formel

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Dezernats Internationale Beziehungen.

Härtefall

Bei zulassungsbeschränkten konsekutiven Masterstudiengängen hält die Universität Heidelberg bis zu fünf Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Bevor Sie Ihrer Bewerbung diesen Sonderantrag beifügen, lesen Sie sich bitte folgende Hinweise genau durch, da Härtefallanträge nur in besonderen Ausnahmesituationen, die hier beispielhaft genannt sind, genehmigt werden. Bitte beachten Sie, dass auch bei einem Härtefallantrag, das Notenkriterium von 2,0 erfüllt sein muss, sowie ein Bachelor, der zu mindestens 85 Prozent aus psychologischen Inhalten bestand, vorliegen muss.