Master

FAQ - Master Psychologie in Klinischer Psychologie und Psychotherapie

Hinweis: Bitte beachten Sie den Haftungsauschluss

FAQs zur Bewerbung

  • Erfüllt mein Bachelorabschluss die Voraussetzungen für den KliPP Master?

    Bitte prüfen Sie, ob Ihr Bachelor gem. §§ 7 und 9 PsychThG sowie §§ 12-15 und Anlage 1 der PsychThApprO approbationskonform ist. Zudem muss das Bachelorstudium die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen bzw. berufsrechtlich anerkannt sein. Eine Vorlage für die Bescheinigungen der berufsrechtlichen Anerkennung des Bachelorstudiums finden Sie hier: Mustervorlage vom Fakultätentag - Berufsrechtliche Anerkennung und Mustervorlage vom Fakultätentag - Studieninhalte. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums.

    Sie können sich auch an dieser Checkliste orientieren, welche Inhalte Ihr Bachelorstudium enthalten haben muss, um den berufsrechtlichen Teil der Zulassungsvoraussetzungen zum Master Psychologie Klinische Psychologie und Psychotherapie zu erfüllen.

  • Kann ich fehlende Module oder Praktika nach dem Bachelor nachholen, um mich für den KliPP Master zu qualifizieren?

    Nachqualifikationen oder zusätzliche Studienleistungen, die mit dem Ziel der Gleichwertigkeit nach Abschluss des nicht berufsrechtlich anerkannten Bachelorstudienganges erbracht wurden, erfüllen die Voraussetzung zur Zulassung zur staatlichen Psychotherapeutischen Prüfung nicht, d. h, in diesem Fall ist eine Zulassung zur staatlichen Psychotherapeutischen Prüfung nicht möglich. Die Zulassung zu unserem KliPP Master setzt nach den gesetzlichen Regelungen den Abschluss eines berufsrechtlich anerkannten Bachelorstudienganges oder eines gleichwertigen Studienganges voraus, d.h. die Voraussetzungen müssen während des Bachelorstudiums erworben worden sein. Nach Abschluss des Bachelors erworbene Qualifikationen können nicht berücksichtigt werden.

  • Kann ich mich auch mit einem Bachelor aus dem Ausland für den KliPP Master bewerben?

    Eine Zulassung zum KliPP Master ist nur möglich, wenn der Bachelorstudiengang gleichwertig mit einem in Deutschland berufsrechtlich anerkannten Bachelorstudiengang ist, also alle Voraussetzungen erfüllt, die das Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vorgeben (gleichwertiger Studienabschluss). Dies betrifft insbesondere die berufspraktischen Einsätze der §§ 12 bis 15 und alle Kompetenzen und Wissensbereiche der Anlage 1 (zu § 8 Nummer 1). Zur PsychThApprO

  • Kann man sich gleichzeitig für den PFA und den KliPP Master bewerben?

    Ja, das ist möglich. Im Falle einer Zulassung können Sie sich dann aber nur in einen der Master einschreiben.

  • In welcher Form kann ich meine Bestätigungen für das Orientierungspraktikum und die BQT 1 nach PsychThApprO nachweisen?

    Es sollte aus dem Nachweis ersichtlich sein, dass Ihre gewählten Praktika den Anforderungen der §§ 14, 15 PsychThApprO entsprechen und bei einem psychologischen Psychotherpeuten bzw. einer psychologischen Psychotherapeutin absolviert wurden. Das kann ein Zusatz auf Ihrem Transcript sein oder ein speziell für Sie ausgefüllter Nachweis der Universität (z.B. eine von der Hochschule bestätigte Praktikumsbescheinigung oder ggf auch die Mustervorlage vom Fakultätentag - Studieninhalte.) Dieser Nachweis ist zum Zeitpunkt der Bewerbung für den KliPP Master noch nicht nötig.

  • Muss ich eine Mindestanzahl an ECTS für die Bewerbung haben?

    Nein, Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung keine Mindestanzahl an ECTS nachweisen.

  • Muss ich für die Bewerbung bereits alle Praktika absolviert haben?

    Nein, Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle Praktika absolviert haben. Wichtig ist nur, dass Sie diese zwei Bescheinigungen zum Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung Ihres Bachelorstudiums Mustervorlage vom Fakultätentag - Berufsrechtliche Anerkennung und Mustervorlage vom Fakultätentag - Studieninhalte einreichen.

FAQs zum Studium

  • Ich bin im ersten Fachsemester im Master Psychologie in Klinischer Psychologie und Psychotherapie (KliPP) - was muss ich wählen? Wenn Sie nach Regelstudienplan vorgehen möchten, wählen Sie bitte in der Seminarwahl in folgenden Modulen Seminare aus:

    • Modul Fortgeschrittene Forschungsmethoden: ein Seminar Methodenvertiefung
    • Modul Wahl-Grundlagenvertiefung: zwei Seminare Wahl-Grundlagenvertiefung (I und II)
    • Modul Praxis der Psychotherapie - Berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT II): eine Kleingruppe Praxisbezogenes Fallseminar I

    wichtiger Hinweis: für Vorlesungen müssen Sie sich nicht anmelden, einfach hingehen!

  • Wie kann ich mich für die Approbationsprüfung anmelden?

    Die staatliche Prüfung zur Psychotherapeutin / zum Psychotherapeuten erfolgt in Baden-Württemberg, da Sie den KliPP Master in Baden-Württemberg absolviert haben. Die psychotherapeutische Prüfung besteht aus einer mündlich-praktischen Fallprüfung und einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung. Eine Zulassung zur Staatsprüfung ist nicht vor dem letzten Semester des Masterstudiums möglich. Alle relevanten Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf zur Approbationsprüfung können Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums nachlesen.