Master

FAQ - Master Psychologie in Klinischer Psychologie und Psychotherapie

Hinweis: Bitte beachten Sie den Haftungsauschluss
  • Ich bin im ersten Fachsemester im Master Psychologie in Klinischer Psychologie und Psychotherapie (KliPP) - was muss ich wählen? Wenn Sie nach Regelstudienplan vorgehen möchten, wählen Sie bitte in der Seminarwahl in folgenden Modulen Seminare aus:

    • Modul Fortgeschrittene Forschungsmethoden: ein Seminar Methodenvertiefung
    • Modul Wahl-Grundlagenvertiefung: zwei Seminare Wahl-Grundlagenvertiefung (I und II)
    • Modul Praxis der Psychotherapie - Berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT II): eine Kleingruppe Praxisbezogenes Fallseminar I

    wichtiger Hinweis: für Vorlesungen müssen Sie sich nicht anmelden, einfach hingehen!

  • Erfüllt mein Bachelorabschluss die Voraussetzungen für den KliPP Master?

    Bitte prüfen Sie, ob Ihr Bachelor gem. §§ 7 und 9 PsychThG sowie §§ 12-15 und Anlage 1 der PsychThApprO approbationskonform ist. Zudem muss das Bachelorstudium die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen bzw. berufsrechtlich anerkannt sein. Eine Vorlage für die Bescheinigungen der berufsrechtlichen Anerkennung des Bachelorstudiums finden Sie hier: Mustervorlage vom Fakultätentag - Berufsrechtliche Anerkennung und Mustervorlage vom Fakultätentag - Studieninhalte.

    Sie können sich auch an dieser Checkliste orientieren, welche Inhalte Ihr Bachelorstudium enthalten haben muss, um den berufsrechtlichen Teil der Zulassungsvoraussetzungen zum Master Psychologie Klinische Psychologie und Psychotherapie zu erfüllen.

  • Kann ich fehlende Module oder Praktika nach dem Bachelor nachholen, um mich für den KliPP Master zu qualifizieren?

    Die entsprechenden Module und Praktika müssen während des Bachelorstudiums, nicht nach dessen Abschluss erbracht worden sein. Entsprechend ist es nicht möglich, eine Zulassung trotz fehlender (Teil-)Leistungen zu erhalten und diese dann während des Masterstudiums nachzuholen!

  • Kann ich mich auch mit einem Bachelor aus dem Ausland für den KliPP Master bewerben?

    Bitte prüfen Sie in diesem Fall sehr genau, ob Sie die Kriterien der Approbationsordnung (v.a. im Bezug auf Studienpraktika gem. §§ 14, 15 PsychThApprO) erfüllen!

  • Kann man sich gleichzeitig für den PFA und den KliPP Master bewerben?

    Ja, das ist möglich. Im Falle einer Zulassung können Sie sich dann aber nur in einen der Master einschreiben.

  • In welcher Form kann ich meine Bestätigungen für das Orientierungspraktikum und die BQT 1 nach PsychThApprO nachweisen?

    Es sollte aus dem Nachweis ersichtlich sein, dass Ihre gewählten Praktika den Anforderungen der §§ 14, 15 PsychThApprO entsprechen und bei einem psychologischen Psychotherpeuten bzw. einer psychologischen Psychotherapeutin absolviert wurden. Das kann ein Zusatz auf Ihrem Transcript sein oder ein speziell für Sie ausgefüllter Nachweis der Universität (z.B. eine von der Hochschule bestätigte Praktikumsbescheinigung oder ggf auch die Mustervorlage vom Fakultätentag - Studieninhalte.)

  • Muss ich eine Mindestanzahl an ECTS für die Bewerbung haben?

    Nein, Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung keine Mindestanzahl an ECTS nachweisen.

  • Muss ich für die Bewerbung bereits alle Praktika absolviert haben?

    Nein, Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle Praktika absolviert haben. Wichtig ist nur, dass Sie diese zwei Bescheinigungen zum Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung Ihres Bachelorstudiums Mustervorlage vom Fakultätentag - Berufsrechtliche Anerkennung und Mustervorlage vom Fakultätentag - Studieninhalte einreichen.