Master

Masterarbeit (PFA)

Eingangsvoraussetzungen

Die Masterarbeit (MA) wird in der Regel ab dem 3. MSc-Semester begonnen. Es ist allerdings problemlos möglich, sie früher oder später zu beginnen. Eine Anmeldung Masterarbeit ist erst nach der erfolgreichen Teilnahme an den folgenden Veranstaltungen im Umfang von 29 Leistungspunkten möglich:

  • die Veranstaltungen Forschungsmethoden und Methodenvertiefung
  • mindestens eine Veranstaltung aus dem Modul Fortgeschrittene Diagnostik
  • jeweils mindestens ein Seminar zur Anwendungs- und Grundlagenvertiefung
  • ein Projektseminar (Forschung oder Anwendung)
  • die Ringvorlesung Berufsfelder der Psychologie

Nach einem Beschluss des Professoriums sollte eine Masterarbeit mind 50 Seiten umfassen. Es ist prinzipiell möglich, die Masterarbeit auch als veröffentlichbaren Journal-Artikel zu gestalten, auch in diesem Fall sollte die Masterabeit mindestens 50 Seiten umfassen, damit der theoretische Hintergrund angemessen dargestellt werden kann.

Informationen zur Themenfindung

Die einzelnen Arbeitseinheiten (AEs) bieten jeweils unterschiedliche Themen zu Masterarbeiten an. Diese werden jedoch nicht immer explizit bekannt gegeben (einige Angebote finden Sie unter "Aktuelle Angebote"). Wenn Sie sich für die Arbeit einer AE interessieren, oder wenn Sie eine Themenidee haben und sich vorstellen könnten, dass jemand aus einer bestimmten AE daran Interesse haben könnte, sich damit zu befassen, dann sprechen Sie die Dozierenden ruhig von sich aus an und machen Sie Vorschläge bzw. fragen Sie diese, ob sie derzeit lohnende Themen für eine MA haben. Bitte bedenken Sie auch, dass es grundsätzlich möglich ist, Ihre MA auf den Inhalten Ihrer BA aufzubauen!

Hier finden Sie die verschiedenen Arbeitseinheiten.

Informationen zur Forschungsbegleitung

Die Veranstaltung zur Begleitung der Masterarbeit findet idealerweise in der Arbeitseinheit (AE) statt, in der die Masterarbeit auch geschrieben wird. Dies ist allerdings nicht notwendig, d.h., man kann auch ohne Weiteres die Forschungsbegleitung in einer anderen Arbeitseinheit besuchen. Wenn zu Beginn des Semesters, in der die Masterarbeit geschrieben werden soll, noch nicht feststeht, in welcher AE das sein wird, dann sollte man sich für das Seminar derjenigen AE eintragen, wo man sich dies am ehesten vorstellen kann. Dies kann auch eine Möglichkeit zur Entscheidungshilfe sein! Im Zweifelsfall ist auch ein späterer Wechsel zur Forschungsbegleitung einer anderen AE möglich. Wenn man zwei Forschungsbegleitungen in einem Semester besuchen möchte (beispielsweise wegen eines Auslandsaufenthaltes), kann man sich auch in zwei verschiedenen Seminaren anmelden.

Anmeldung der Masterarbeit

Die Formulare zur Anmeldung der Masterarbeit können hier abgerufen werden:

(1) Anmeldung zur Masterarbeit

(2) Zuteilung Thema Masterarbeit (auf diesem Formular müssen Erst- und Zweitgutachter unterschreiben sowie gegebenenfalls delegierende und delegierte Betreuer.)

Mindestens einer der beiden Gutachter (nicht nur die delegierende Person) muss Mitarbeiter des Psychologischen Instituts sein.

Sie können die Unterlagen auch digital einreichen oder ins Postfach des Prüfungsamtes einwerfen. Sie erhalten nach der Zuteilung des Themas eine Kopie als Bestätigung.

Nach Anmeldung der Masterarbeit haben Sie sechs Monate Zeit bis zur Abgabe. In Ausnahmefällen kann die Frist vom Prüfungsausschuss in Übereinstimmung mit der betreuenden Person um bis zu zwei Monate verlängert werden.

Abgabe der Masterarbeit

Legen Sie bitte diese Unterlagen im Prüfungsamt vor (auch postalisch möglich):

Sofern die Gutachter damit einverstanden sind, können Sie die Masterbeit digital einreichen. Senden Sie Ihre Arbeit und die erforderlichen Formulare als PDF an die Gutachter und setzen das Prüfungsamt in CC. Reichen Sie dann bitte noch 1 Exemplar in gedruckter Form für die Archivierung in der Institutsbibliothek nach.

Hinweise zur Betreuung und Bewertung der Masterarbeit (MA)

Für die Bewertung der MA werden zwei Prüfer benötigt. Hierzu gilt Folgendes zu beachten: Beide Betreuer müssen über eine Prüfungsberechtigung am psychologischen Institut verfügen. Eine Person mit Prüfungsberechtigung kann eine (und nur eine) andere Person für die Betreuung delegieren, die keine Prüfungsberechtigung am psychologischen Institut hat. (Im Extremfall können also vier Leute bei der Betreuung involviert sein: Zwei offizielle Gutachter, welche jeweils eine andere Person für die Erst- und Zweitbetreuung delegieren.) Mindestens eine (ggf delegierte) Betreuung muss intern am psychologischen Institut angesiedelt sein. Die zwei bis vier in die Betreuung involvierten Personen müssen auf dem Anmeldeformular unterschreiben.

Aus Sicht des Prüfungsausschusses sollten die Gutachten nicht nur in einer tabellarischen Notenübersicht über einzelne Teilaspekte der Arbeit bestehen, sondern auch immer eine kurze qualitative Beschreibung der Stärken und Schwächen der begutachteten Arbeit umfassen. Dies gilt auch für Zweitgutachten. Die Kombination aus einem verbalen Gutachten und einer Tabelle mit Teilnoten ist besonders aussagekräftig.

Bevor die Abschlussarbeit bewertet ist und die Note feststeht, können Sie unter bestimmten Vorausetzungen eine Vorab-Bescheinigung des Studienabschlusses erhalten.