Aktuelles zur Masterbewerbung WS 23/24:
Wir stellen aktuell auf die neuen Masterstudiengänge um und können bisher noch nicht über alle Details im Procedere informieren. Auch auf administrativer Ebene wird das Bewerbungsverfahren umgestellt, sodass diese Seite nur erste Hinweise liefert, wie das diesjährige Bewerbungsverfahren voraussichtlich aussehen wird. Wir bitten von Nachfragen zum Procedere abzusehen, sobald mehr feststeht, wird hier sofort entsprechend informiert!
Am 29.03.2023 bieten wir um 16:00 Uhr eine Informationsveranstaltung an, in denen wir alle Fragen zu den Bewerbungsmodalitäten und den angebotenen Masterstudiengängen zum Wintersemester 2023/24 beantworten werden! Die Folien können Sie hier nochmal nachlesen: https://heibox.uni-heidelberg.de/f/176c421454a641f38ea4/
Der Master-Auswahl-Test wird voraussichtlich am 24.06.2023 stattfinden!
Bewerbungsverfahren
- Bewerbungsfrist: eine Bewerbung ist vom 15. April bis 15. Mai (vorbehaltlich der Gremienzustimmung) möglich.
- Die Bewerbung findet per Onlineverfahren (nur während der Bewerbungsfrist freigeschaltet) statt.
Bewerbungsvoraussetzungen
Erforderlich sind:
- Abschluss in einem Bachelor-Studiengang Psychologie für den eine Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren festgesetzt ist. In dem Bachelorstudium müssen im Pflichtcurriculum zumindest 155 ECTS-Punkte dem Fach Psychologie zuordenbar sein.
- Durchschnittsnote von mindestens 2,0.
Was wird bei der Beurteilung der Bewerbenden berücksichtigt?
Die Bewertung der Bewerbungen wird vorbehaltlich der Gremienzustimmung so ablaufen:
- Das Bachelor-Abschlussnote (sofern zum Zeitpunkt der Bewerbung das Abschlusszeugnis bereits vorhanden ist) oder ein äquivalentes Zeugnis. Sofern der Studienabschluss bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, genügt eine Bescheinigung der Hochschule über die bis dahin erbrachten Leistungen (Transcript of Records). Die bewerbende Person nimmt am Auswahlverfahren mit einer Durchschnittsnote teil, die auf Grund der bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird; das Ergebnis des Studienabschlusses bleibt dann unbeachtet, muss aber immer noch einen Notendurchschnitt von mind. 2,0 aufweisen. Für die Note werden maximal 30 Punkte vergeben.
- zusätzliche Punkte aus dem Master-Auswahl-Test (freiwillige Teilnahme). Über das Testergebnis können bis zu 20 weitere Punkte erzielt werden.
- Insgesamt können also maximal 50 Punkte erreicht werden.
- es werden keine weiteren Qualifikationen (wie Auslandsaufenthalte, Hiwi-Jobs, ect) berücksichtigt!
Aufgrund der frühen Bewerbungsfrist wird eine abgeschlossene Bachelorarbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht erwartetet.
Master-Auswahl-Test
- Über den optionalen Master-Auswahl-Test können zusätzliche Punkte für die Beurteilung der Bewerbung erworben werden. Die Teilnahme am Test ist optional. Sie können sich durch die Teilnahme am Test nur verbessern, d.h. es werden keine Minuspunkte vergeben. Im schlechtesten Fall bekommen Sie keine zusätzlichen Punkte (s.u. Auswertung des Tests).
- Wenn der Test nicht wahrgenommen wird, wird nur die Bachelor-Abschluss Note (bzw der aktuelle Noten-Durchschnitt beim Zeitpunkt der Bewerbung) berücksichtigt.
- Das Testergebnis ist immer nur für ein Bewerbungsverfahren gültig. Bei einer erneuten Bewerbung im folgenden Jahr muss der Test erneut abgelegt werden.
- Der Test wird das Grundwissen eines polyvalenten Bachelor-Studiengangs in Psychologie abprüfen, entsprechend der Empfehlungen der DGPs, wie er z.B. in Heidelberg implementiert ist.
- Der Test dauert 90 Minuten und ist im multiple-choice Format.
- Die Anmeldung zum Master-Auswahl-Test erfolgt zunächst im Rahmen des Online-Bewerbungsformulars. BewerberInnen, die die formalen Eingangsvoraussetzungen für den Heidelberger Psychologiemaster erfüllen, erhalten im Zuge der Bewerbung eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Testteilnahme und einer endgültigen Anmeldemöglichkeit.
- Termine und Fristen für den Master-Auswahl-Test finden Sie hier.
Im Fall einer Namensänderung fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis bei.
Bewerbungen mit einem Bachelor aus dem Ausland
BewerberInnen von internationalen Hochschulen sind ebenfalls willkommen sich zu bewerben. Ob Ihr Abschluss von der Universität Heidelberg anerkannt wird, lässt sich nicht immer mit Sicherheit vorhersagen, aber einen relativ guten Anhaltspunkt bietet das "Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse" (anabin). Die Noten werden ohne Ihr Zutun vom Dezernat Internationale Beziehungen umgerechnet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Dezernats Internationale Beziehungen.
Bewerbungsstelle
Alle Studieninteressierte mit deutscher Nationalität senden ihre Antragsunterlagen bitte an:
Universität Heidelberg
Abt. 2.1 Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
Email: studium@uni-heidelberg.de
Telefon: +(0)6221 - 545454
Fax. +(0)6221 - 543503 (0)
Dienstzimmer: Seminarstr. 2, Raum 061
Alle Studieninteressierte mit internationaler Nationalität senden ihre Antragsunterlagen bitte an:
Universität Heidelberg
Dezernat Internationale Beziehungen
Abt. 7.1
Seminarstr. 2
D-69117 Heidelberg
Internetseite: www.uni-heidelberg.de/studium/kontakt/auslandsamt
Hochschulortswechsler, die zum Sommersemester nach Heidelberg wechseln möchten, senden ihre Antragsunterlagen bitte an:
Universität Heidelberg
Abt. 2.1 Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
Email: studium@uni-heidelberg.de
Telefon: +(0)6221 - 545454
Fax. +(0)6221 - 543503 (0)
Dienstzimmer: Seminarstr. 2, Raum 061
Härtefall
Bei zulassungsbeschränkten konsekutiven Masterstudiengängen hält die Universität Heidelberg bis zu fünf Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Bevor Sie Ihrer Bewerbung diesen Sonderantrag beifügen, lesen Sie sich bitte folgende Hinweise genau durch, da Härtefallanträge nur in besonderen Ausnahmesituationen, die hier beispielhaft genannt sind, genehmigt werden. Bitte beachten Sie, dass auch bei einem Härtefallantrag, das Notenkriterium von 2,0 erfüllt sein muss, sowie ein Bachelor, der zu mindestens 85 Prozent aus psychologischen Inhalten bestand, vorliegen muss.