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FAQ: Zulassung (KliPP)

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Frequently Asked Questions Zulassung

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema Zulassung und die Antworten darauf. Informationen zur Immatrikulation folgen in Kürze. Mit Hilfe der Textsuche Ihres Browsers können Sie hier auch nach Stichworten suchen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der hohen Bewerbungszahlen keine individuellen Fragen beantworten können. Die Fachstudienberatung berät ausschließlich eingeschriebene Studierende.

Wie funktioniert die Zulassung? Was sind Hauptverfahren, Nachrückverfahren und Überbuchung?

Die Zulassung erfolgt auf Basis der Rangliste. Bei der Zulassung werden die Studienplätze beginnend mit Rangplatz 1 und nachfolgend den weiteren Rangplätzen vergeben. Normalerweise gibt es zunächst ein Hauptverfahren, bei dem die vorhandenen Studienplätze sowie einige zusätzliche Plätze (=Überbuchung) den interessierten Bewerbenden angeboten werden. Die Überbuchung (also wie viele Plätze mehr angeboten werden, als es tatsächliche Studienplätze gibt) basiert dabei in der Regel auf dem Annahmeverhalten vorheriger Jahre und wird vom Zulassungsausschuss festgelegt. Sie dient dazu, wahrscheinliche Absagen direkt zu berücksichtigen, so dass möglichst viele Bewerbende schon im Hauptverfahren einen Studienplatz erhalten. Sollten nach dem Hauptverfahren noch Plätze frei sein, startet das Nachrückverfahren. Hier findet ebenfalls eine Überbuchung statt, jedoch gibt es hier keinen einheitlichen Zeitpunkt mehr. Sobald ein Platz frei ist, werden weitere Bewerbende der Rangliste berücksichtigt.

Wo und wie erhalte meinen Zulassungsbescheid, falls ich einen Studienplatz angeboten bekomme?

Sollten Sie einen Studienplatz angeboten bekommen, wird der Zulassungsbescheid für Sie im Self-Service-Bereich von heiCO bereitgestellt und kann dort auch heruntergeladen werden.

Wann werden die Zulassungsbescheide erteilt?

Wenn möglich, werden die Zulassungsbescheide im Hauptverfahren Anfang August des jeweiligen Jahres erteilt. Etwaige Nachrückverfahren finden in der Regel frühstens ab September statt. Da sich das Hauptverfahren über einen längeren Zeitraum erstreckt als die Nachrückverfahren, werden die Zulassungsbescheide in den Nachrückverfahren oft mit weniger zeitlichem Abstand erteilt.

Warum ist es wichtig, einen Studienplatz schnell abzulehnen, wenn ich diesen nicht haben möchte?

Studienplätze können nur dann an Mitbewerber*innen vergeben werden, wenn diese Studienplätze zuvor als verfügbar gekennzeichnet wurden. Wenn Sie also bereits Ihren Wunschstudienplatz an einem anderen Standort erhalten haben, bitten wir Sie insbesondere auch im Interesse Ihrer Mitbewerber*innen, dass Sie unser Studienplatzangebot zeitnah aktiv ablehnen und nicht abwarten, bis Ihre Frist zur Annahme abläuft. Nur so können wir den verfügbaren Studienplatz anderen Mitbewerber*innen, die zum Teil großes Interesse daran haben, schnellstmöglich anbieten.

Wann und wie werden die Ablehnungsbescheide erteilt?

Die Ablehnungsbescheide werden in der Regel Mitte November erteilt, sobald das Hauptverfahren und alle Nachrückverfahren durchgeführt wurden. Der Ablehnungsbescheid wird für Sie ebenfalls im Self-Service-Bereich von heiCO bereitgestellt und kann dort auch heruntergeladen werden.

Welche Unterlagen benötige ich zur Immatrikulation?

Wenn Sie Ihr Bachelorstudium an einer anderen Universität absolviert haben, benötigen Sie zur Einschreibung den Antrag auf Einschreibung, ein aktuelles Passbild, Ihren Personalausweis oder Reisepass, Ihre Hochschulzugangsberechtigung, eine amtlich beglaubigte Kopie des Hochschul-/Universitätsabschluss (bzw. zunächst einen vorläufigen Nachweis hierüber), amtlich beglaubigte Kopien des Transcript of records/Notenspiegels und Ihre Exmatrikulationsbescheinigung. Außerdem kann es sein, dass in einzelnen Fällen noch weitere Dokumente nachgefordert werden. Wenn Sie bereits Ihr Bachelorstudium an der Universität Heidelberg absolviert haben, benötigen Sie nur den Antrag auf Umschreibung und das Prüfungsamt muss Ihren Bachelorabschluss in heiCO verbucht haben.

Mein Bachelorzeugnis liegt mir zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch nicht vor. Was kann ich tun?

Falls Ihnen Ihr Bachelorzeugnis zur Immatrikulationsfrist noch nicht vorliegt, können Sie zunächst eine vorläufige Abschlussbescheinigung einreichen und später das endgültige Zeugnis nachreichen. Die vorläufige Abschlussbescheinigung muss dabei die Abschlussnote ausweisen und die Tatsache, dass das Studium mit der Mindestnote von 2,0 vollständig abgeschlossen wurde. Diese Bescheinigung reicht, um die Einschreibefrist einzuhalten. Das endgültige Abschlusszeugnis kann dann bis zum Ende des Einschreibesemesters nachgereicht (externe Bewerbende) bzw. der Abschluss in heiCO (interne Bewerbende) eingetragen werden.