Frequently Asked Questions Bewerbung
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema Bewerbung auf einen Masterstudienplatz und die Antworten darauf. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der hohen Bewerbungszahlen keine individuellen Fragen beantworten können. Die Fachstudienberatung berät ausschließlich eingeschriebene Studierende.Bewerbung
Hier finden Sie häufige Fragen zur Bewerbung
Wie kann ich mich für einen Masterstudienplatz bewerben?
Sie können sich vom 01.04. bis zum 15.05. eines Jahres online über heiCO bewerben. Bitte achten Sie darauf, dass der 15.5. eine gesetzliche Ausschlussfrist ist und danach keine Unterlagen mehr entgegengenommen werden dürfen. Die einzige Ausnahme von diesem Vorgehen betrifft den Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung des Bachelorstudiengangs, der gemäß Zulassungsordnung abweichend bis zum 15.07. (ebenfalls gesetzliche Ausschlussfrist) eines Jahres nachgereicht werden darf.
Welche Fristen gelten für die Bewerbung?
Die Bewerbungsfrist läuft vom 01.04. bis zum 15.05. eines Jahres. Abweichend hiervon endet die Frist zum Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung des Bachelorstudiengangs zum 15.07. eines Jahres.
Kann ich mich für beide Masterstudiengänge (KliPP und PFA) bewerben?
Ja, Sie können sich für beide Masterstudiengänge bewerben. Sofern Sie für beide Studiengänge ein Studienplatzangebot erhalten, können Sie jedoch nur einen Studienplatz annehmen.
Kann ich Bewerbungsunterlagen nachreichen?
Nein. Es gelten die jeweiligen Fristen, die in den Zulassungsordnungen festgelegt wurden. Nachträglich können keine weiteren Unterlagen entgegengenommen werden. Achten Sie daher bitte darauf, Ihre Unterlagen fristgerecht und vollständig einzureichen.
Was sind formale bzw. fachliche Voraussetzungen und was wird bei diesen jeweils geprüft?
Für die formalen Voraussetzungen wird geprüft, ob alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden - beispielsweise Abiturzeugnis, Transcript of Records und Studienverlaufsbescheinigung. Für die fachlichen Voraussetzungen wird geprüft, ob der Bachelorstudiengang mindestens 85% psychologischer Inhalte umfasst und ob die (ggfs. vorläufige) Durchschnittsnote mindestens 2,0 ist. Sind die formalen und/oder fachlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird eine Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Kann ich eine (vorläufige) Durchschnittsnote schlechter als 2,0 durch andere Leistungen kompensieren?
Nein. Die (vorläufige) Mindestdurchschnittsnote von 2,0 zählt zu den formalen Voraussetzungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Die Note kann nicht durch andere Leistungen ausgeglichen werden. Daher wird eine Bewerbung mit einer (vorläufigen) Durchschnittsnote schlechter als 2,0 vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Kann ich mit einem anderen Bachelorstudiengang als Psychologie im Auswahlverfahren für die Masterstudiengänge im Fach Psychologie berücksichtigt werden?
Nein. Sie können grundsätzlich nur mit einem Bachelorstudium in Psychologie mit mindestens 85% Psychologieanteil beim Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass Studiengänge mit offiziellem Psychologieanteil nicht ausreichen, wenn dieser Psychologieanteil weniger als 85% beinhaltet (z.B. bei Studiengängen mit Nebenfach („Hauptfach-Nebenfach-Kombination“) oder bei spezialisierten Psychologie-Studiengängen wie Wirtschaftspsychologie, wenn andere Inhalte wie z.B. Betriebswirtschaftslehre mehr als 15% ausmachen).
Ich möchte einen Härtefallantrag bzw. Antrag auf Ortsbindung stellen, wie gehe ich am besten vor?
Wenn Sie bei Ihrer Bewerbung einen Härtefallantrag oder einen Antrag auf Ortsbindung stellen möchten, geben Sie dies entsprechend im Bewerbungsportal an. Informationen zu den entsprechenden Anträgen finden Sie hier: https://www.uni-heidelberg.de/de/studium/bewerben-einschreiben/sonderantraege-zur-bewerbung. Nachfragen diesbezüglich richten Sie bitte direkt an die zentrale Universitätsverwaltung, da wir als Fach hier keine Auskunft geben können.
Auswahltest
Hier finden Sie häufige Fragen zum Auswahltest
Wann findet der Auswahltest statt?
Der Auswahltest findet normalerweise an einem Samstag Ende Juni statt. Bitte planen Sie an diesem Tag den Zeitraum von 09:00 bis 17:00 Uhr für die Testteilnahme ein. Die genauen Zeitslots für die jeweiligen Tests können erst nach der Anmeldung festgelegt werden. Daher können wir Ihnen diese erst kurz vor den Tests mitteilen. Im Jahr 2026 findet der Test voraussichtlich am Samstag, den 27.06.2026 statt.
Wer darf am Auswahltest teilnehmen?
Alle Bewerbenden, die die formalen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen, dürfen am Auswahltest teilnehmen.
Wann und wie kann ich mich zum Auswahltest anmelden?
Sie erhalten etwa zwei Wochen vor dem Auswahltest eine Einladung zum Auswahltest, sofern Sie die formalen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie, dass es in Einzelfällen zu Problemen beim E-Mailversand kommen kann. Sollten Sie zehn Tage vor dem Testtag keine Einladung erhalten haben, bei heiCO aber angezeigt werden, dass Sie die formalen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns!
Bedeutet die Einladung zum Auswahltest, dass mein Bachelorstudium als approbationskonform gewertet wird?
Nein. Da der Nachweis der Approbationskonformität bis zum 15.07. erbracht werden kann, prüfen wir diesen vor dem Auswahltest nicht. Es kann also sein, dass Sie zum Auswahltest erscheinen, dann jedoch nicht auf die Rangliste für die Studienplatzvergabe aufgenommen werden. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob ihr Bachelorstudiengang approbationskonform ist, können Sie vorsorglich die Inhalte Ihres Studiums mit den zwingend erforderlichen Inhalten laut Anlage 1 der PsychTHApprO [https://www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/anlage_1.html] abgleichen.
Kostet die Teilnahme am Auswahltest etwas?
Nein, die Teilnahme am Auswahltest ist für Sie kostenlos und ein Service des Psychologischen Instituts. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund dessen jedoch keinerlei Ersatztermine anbieten können.
Wie sieht der Auswahltest aus?
Es gibt drei verschiedene Auswahltests, je nachdem, ob Sie sich nur auf den KliPP-Master, nur auf den PFA-Master oder auf beide Masterstudiengänge (KliPP & PFA) bewerben. In der Tabelle finden Sie die zugehörige Anzahl von Items für die Auswahltests 2026. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass sich die Anzahl der Items kurzfristig geringfügig ändern kann.
| Bereich (alphabetisch sortiert) | KliPP | PFA | KliPP&PFA (kombiniert) |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Psychologie | 8 | 11 | 11 |
| Arbeits- und Origanisationspsychologie | 4 | 6 | 6 |
| Biologische Psychologie | 4 | 6 | 6 |
| Diagnostik | 8 | 11 | 11 |
| Differentielle Psychologie | 4 | 6 | 6 |
| Entwicklungspsychologie - Alternsforschung | 2 | 3 | 3 |
| Entwicklungspsychologie | 2 | 3 | 3 |
| Gesundheitspsychologie | 4 | 6 | 6 |
| Klinische Psychologie | 15 | 3 | 15 |
| Klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters | 5 | 3 | 5 |
| Medizinische Aspekte der Psychotherapie | 5 | 0 | 5 |
| Methodenlehre | 20 | 20 | 20 |
| Pädagogische Psychologie | 5 | 6 | 6 |
| Sozialpsychologie | 4 | 6 | 6 |
| Items insgesamt | 90 | 90 | 109 |
Was ist, wenn ich am Testtag krank bin oder aus einem anderen Grund nicht erscheinen kann?
Wenn sie am Testtag krank sind oder aus anderen Gründen nicht erscheinen können, melden Sie sich bitte per E-Mail ab. Weitere Schritte sind nicht erforderlich. Sie können durch eine Nichtteilnahme jedoch auch keine Zusatzpunkte für den Test für Ihre Bewerbung erhalten. Ein Nachholen des Tests ist in der laufenden Bewerbungsphase nicht möglich.
Ist ein Nachholen des Tests oder ein Ausweichtermin möglich?
Nein. Da der Test für Sie als kostenfreier Service des Psychologischen Instituts angeboten wird, können wir diesen nur einmal pro Bewerbungsphase anbieten.
Kann ich im Rahmen der Testteilnahme einen Nachteilsausgleich beantragen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen ist das Beantragen eines Nachteilsausgleichs möglich. Bitte beachten Sie jedoch in Ihrem eigenen Interesse, dass der Antrag mindestens zehn Tage vor dem Testtag schriftlich (z.B. per E-Mail oder per Post an Zulassungskommission Masterstudiengänge Psychologie, Hauptstraße 47-51, 69117 Heidelberg) eingehen und begründete Nachweise beinhalten muss.
Berufsrechtliche Anerkennung (=Approbationskonformität)
Hier finden Sie häufige Fragen zur Approbationskonformität
Die berufsrechtliche Anerkennung des Bachelorstudiengangs bzw. Approbationskonformität ist Voraussetzung für die Zulassung zur Approbationsprüfung. Die Entscheidung über die Zulassung zur Approbationsprüfung obliegt gemäß § 23 PsychThApprO dem Regierungspräsidium des Landes Baden-Württemberg. Bitte beachten Sie, dass die eingehende Prüfung der Approbationskonformität für die Zulassung zum Masterstudium nicht automatisch bedeutet, dass damit die Zulassung zur Approbationsprüfung gewährleistet ist.
Wann und wie wird die Approbationskonformität geprüft?
Der Nachweis zur Approbationskonformität des Bachelorstudiengangs kann bis zum 15.07. eines Jahres erbracht werden. Erst anschließend werden die Bewerbungen daraufhin geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung ggfs. auch erst sehr kurz vor der Zulassung im Rahmen der Haupt- bzw. Nachrückverfahren stattfindet.
Mir fehlen zur Nachreichfrist (15.07.) der berufsrechtlichen Anerkennung meines Bachelorstudiums noch relevante Leistungen. Was soll ich tun?
Sollte auf Ihrem Transcript of Records ausgewiesen sein, dass Ihr Studiengang approbationskonform ist, ist dies kein Problem. Auch wenn Sie auf der Mustervorlage des Fakultätentags in der aktuellsten Version 9 von 2025 eine Bescheinigung für Punkt A nachweisen, ist dies kein Problem. Achtung: sollten z.B. auf Ihrem Transcript of Records Bedingungen ausgewiesen sein, die für die Einhaltung der berufsrechtlichen Anerkennung relevant sind (z.B. Modul X muss enthalten sein, Praktikum Y muss absolviert sein), dann muss die Erfüllung dieser Bedingungen aus Ihrem Transcript of Records ersichtlich sein, damit der Nachweis ausreichend erbracht ist. Ist dies nicht der Fall, reichen Sie bitte eine Bestätigung von der anleitenden Person (Dozent*in, Therapeut*in) über den derzeitigen Besuch des fehlenden Inhalts ein. Dies gilt auch für alle Bewerbenden, die in der Mustervorlage des Fakultätentags in der aktuellsten Version 9 von 2025 eine Bescheinigung für Punkt B nachweisen. Achten Sie hier insbesondere auf den Nachweis eines approbationskonformen Orientierungspraktikums und einer approbationskonformen Berufsqualifizierenden Tätigkeit 1 (BQT 1). Letztere Bescheinigung zur BQT 1 muss, sofern Sie noch nicht komplett absolviert wurde, von der anleitenden Person ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung Ihres Bachelorstudiengangs von Ihnen vollständig erbracht werden muss und Ihre Bewerbung im Zweifel vom Auswahlverfahren ausgeschlossen wird. Es ist nicht möglich, nach dem 15.07. Dokumente nachzureichen.
Können Sie mir vorab sagen, ob mein Studium approbationskonform ist?
Nein. Aufgrund der hohen Bewerbungszahlen sind wir nicht in der Lage, Vorabprüfungen durchzuführen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Bachelorstudiengang approbationskonform ist, können Sie die Inhalte Ihres Studiums mit den zwingend erforderlichen Inhalten laut Anlage 1 der PsychTHApprO [https://www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/anlage_1.html] abgleichen. Es müssen alle dort genannten Inhalte erbracht worden sein. Zusätzlich dazu muss auch sichergestellt werden, dass die praktischen Tätigkeiten (Orientierungspraktikum und BQT 1) den Vorgaben der PsychThApprO (§§ 14 und 15) entsprechen.
Stellt Ihre Prüfung auf Approbationskonformität sicher, dass ich zur Approbationsprüfung zugelassen werde?
Nein. Die Entscheidung über die Zulassung zur Approbationsprüfung obliegt gemäß § 23 PsychThApprO dem Regierungspräsidium des Landes Baden-Württemberg
Rangliste
Hier finden Sie häufige Fragen zur Rangliste
Um eine Auswahlentscheidung zu treffen, wird eine Rangliste herangezogen, die den Grad der Eignung der sich um das Studium bewerbenden Personen widerspiegelt.
Welche Bedeutung hat der Rangplatz
Die Rangliste wird unter allen berechtigten, am Auswahlverfahren teilnehmenden Personen, nach einer Gesamtpunktzahl erstellt. Auf Basis der Rangliste werden die sich bewerbenden Personen zugelassen, bis alle Studienplätze vergeben wurden. Hierbei entspricht der Rangplatz 1 dem höchsten Rang und wird dementsprechend also zuerst zugelassen. Bis zu welchem Rangplatz noch zugelassen werden kann, unterscheidet sich von Jahr zu Jahr.
Wie wird die Rangliste erstellt?
Die Rangliste wird durch Addition der Punkte, die die Bewerbenden aufgrund Ihrer Bachelornote erhalten (maximal 20 Punkte), sowie aufgrund der Punkte, die die Bewerbenden ggfs. über ihr Ergebnis am Zulassungstest erhalten (ebenfalls maximal 20 Punkte), errechnet. Die Maximale Punktzahl beträgt 40 Punkte, die minimale Punktzahl 0 Punkte. Bei jeweils gleicher Punktzahl wird die Reihenfolge in der Rangliste per Los entschieden. Personen, die erfolgreich einen Härtefallantrag gestellt oder sich erfolgreich mit einer Ortsbindung beworben haben, erhalten keinen regulären Rangplatz. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt hier in einem gesonderten Verfahren.
Wo und wann kann ich meinen Rangplatz einsehen?
Sobald alle Bewerbungen vollständig geprüft und die zugehörigen Punkte für Bachelornote und ggfs. Testteilnahme eingetragen wurden, können Sie Ihre Rangplätze via heiCO einsehen. Dies sollte in der Regel ab Anfang August eines Jahres möglich sein.
Zulassung
Hier finden Sie häufige Fragen zur Zulassung
Die Zulassung erfolgt auf Basis der Rangliste. Bei der Zulassung werden die Studienplätze beginnend mit Rangplatz 1 und nachfolgend den weiteren Rangplätzen vergeben.
Wie funktioniert die Zulassung? Was sind Hauptverfahren, Nachrückverfahren und Überbuchung?
Normalerweise gibt es zunächst ein Hauptverfahren, bei dem die vorhandenen Studienplätze sowie einige zusätzliche Plätze (=Überbuchung) den interessierten Bewerbenden angeboten werden. Die Überbuchung (also wie viele Plätze mehr angeboten werden, als es tatsächliche Studienplätze gibt) basiert dabei in der Regel auf dem Annahmeverhalten vorheriger Jahre und wird vom Zulassungsausschuss festgelegt. Sie dient dazu, wahrscheinliche Absagen direkt zu berücksichtigen, so dass möglichst viele Bewerbende schon im Hauptverfahren einen Studienplatz erhalten. Sollten nach dem Hauptverfahren noch Plätze frei sein, startet das Nachrückverfahren. Hier findet ebenfalls eine Überbuchung statt, jedoch gibt es hier keinen einheitlichen Zeitpunkt mehr. Sobald ein Platz frei ist, werden weitere Bewerbende der Rangliste berücksichtigt.
Wo und wie erhalte meinen Zulassungsbescheid, falls ich einen Studienplatz angeboten bekomme?
Sollten Sie einen Studienplatz angeboten bekommen, wird der Zulassungsbescheid für Sie im Self-Service-Bereich von heiCO bereitgestellt und kann dort auch heruntergeladen werden.
Wann werden die Zulassungsbescheide erteilt?
Wenn möglich, werden die Zulassungsbescheide im Hauptverfahren Anfang August des jeweiligen Jahres erteilt. Etwaige Nachrückverfahren finden in der Regel frühstens ab September statt. Da sich das Hauptverfahren über einen längeren Zeitraum erstreckt als die Nachrückverfahren, werden die Zulassungsbescheide in den Nachrückverfahren oft mit weniger zeitlichem Abstand erteilt.
Warum ist es wichtig, einen Studienplatz schnell abzulehnen, wenn ich diesen nicht haben möchte?
Studienplätze können nur dann an Mitbewerber*innen vergeben werden, wenn diese Studienplätze zuvor als verfügbar gekennzeichnet wurden. Wenn Sie also bereits Ihren Wunschstudienplatz an einem anderen Standort erhalten haben, bitten wir Sie insbesondere auch im Interesse Ihrer Mitbewerber*innen, dass Sie unser Studienplatzangebot zeitnah aktiv ablehnen und nicht abwarten, bis Ihre Frist zur Annahme abläuft. Nur so können wir den verfügbaren Studienplatz anderen Mitbewerber*innen, die zum Teil großes Interesse daran haben, schnellstmöglich anbieten.
Wann und wie werden die Ablehnungsbescheide erteilt?
Die Ablehnungsbescheide werden in der Regel Mitte November erteilt, sobald das Hauptverfahren und alle Nachrückverfahren durchgeführt wurden. Der Ablehnungsbescheid wird für Sie ebenfalls im Self-Service-Bereich von heiCO bereitgestellt und kann dort auch heruntergeladen werden.