Master

Masterarbeit

Allgemeine Informationen

Die Masterarbeit (MA) ist Teil der Schwerpunktausbildung und wird daher in der Regel ab dem 3. MSc-Semester begonnen. Es ist allerdings problemlos möglich, sie früher oder später zu beginnen. Für die Anmeldung benötigen Sie mindestens 28 Leistungspunkte (s. unten). Die Anmeldeformulare liegen in der IB aus oder gibt es hier... Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Manuskript-Richtlinien zur Gestaltung von schriftlichen Arbeiten sowie auch der Masterarbeit finden Sie in dieser Vorlage (PDF) von Joachim Funke, Carolin Berude & Bernd Reuschenbach (Stand SS 2010). Weitere Informationen zu diesen Richtlinien finden Sie hier. Nach einem Beschluss des Professoriums sollte eine Masterarbeit mind 50 Seiten umfassen. Es ist prinzipiell möglich, die Masterarbeit auch als veröffentlichbaren Journal-Artikel zu gestalten, auch in diesem Fall sollte die Masterabeit mindestens 50 Seiten umfassen, damit der theoretische Hintergrund angemessen dargestellt werden kann.

Informationen zur Themenfindung

Die einzelnen Arbeitseinheiten (AEs) bieten jeweils unterschiedliche Themen zu Masterarbeiten an. Diese werden jedoch nicht immer explizit bekannt gegeben (einige Angebote finden Sie unter "Aktuelle Angebote"). Wenn Sie sich für die Arbeit einer AE interessieren, oder wenn Sie eine Themenidee haben und sich vorstellen könnten, dass jemand aus einer bestimmten AE daran Interesse haben könnte, sich damit zu befassen, dann sprechen Sie die DozentInnen ruhig von sich aus an und machen Sie Vorschläge bzw. fragen Sie diese, ob sie derzeit lohnende Themen für eine MA haben. Bitte bedenken Sie auch, dass es grundsätzlich möglich ist, Ihre MA auf den Inhalten Ihrer BA aufzubauen!

Hier finden Sie die verschiedenen Arbeitseinheiten.

Darüber hinaus lohnt es sich übrigens auch auf Homepages anderer Institutionen (extern) zu stöbern und bei Interesse einfach die entsprechenden Projektmitarbeiter zu kontaktieren. Es ist ohne Weiteres möglich, die MA außerhalb des Psychologischen Instituts (z.B. Psychiatrie) oder sogar der Uni Heidelberg zu schreiben, sofern sich ein "formaler" Betreuer aus dem PI finden lässt.

Informationen zur Projektbegleitung ("Projektseminar" / "Forschungsseminar" / "PSQ" / "Projektorganisation")

Die Veranstaltung zur Begleitung der Masterarbeit findet idealerweise in der Arbeitseinheit (AE) statt, in der die Masterarbeit auch geschrieben wird. Dies ist allerdings nicht notwendig, d.h., man kann auch ohne Weiteres das Projektbegleitungsseminar in einer anderen Arbeitseinheit besuchen. Wenn zu Beginn des Semesters, in der die Masterarbeit geschrieben werden soll, noch nicht feststeht, in welcher AE das sein wird, dann sollte man sich für das Seminar derjenigen AE eintragen, wo man sich dies am ehesten vorstellen kann. Dies kann auch eine Möglichkeit zur Entscheidungshilfe sein! Im Zweifelsfall ist auch ein späterer Wechsel zum dem Projektseminar einer anderen AE möglich. Wenn man zwei Projektseminare in einem Semester besuchen möchte (beispielsweise wegen eines Auslandsaufenthaltes), kann man sich auch in zwei verschiedenen Seminaren anmelden.

Anmeldung der Masterarbeit

Die Formulare zur Anmeldung der Masterarbeit liegen in der Institutsbibliothek aus oder können hier abgerufen werden:

(1) Anmeldung zur Masterarbeit

(2) Zuteilung Thema Masterarbeit (auf diesem Formular müssen Erst- und Zweitgutachter unterschreiben sowie gegebenenfalls delegierende und delegierte Betreuer.)

Mindestens einer der beiden Gutachter (nicht nur die delegierende Person) muss Mitarbeiter des Psychologischen Instituts sein.

Sie können die Unterlagen auch digital einreichen oder ins Postfach des Prüfungsamtes einwerfen. Sie erhalten nach der Zuteilung des Themas eine Kopie als Bestätigung.

Nach Anmeldung der Masterarbeit haben Sie sechs Monate Zeit bis zur Abgabe. In Ausnahmefällen kann die Frist vom Prüfungsausschuss in Übereinstimmung mit dem Betreuer um bis zu zwei Monate verlängert werden.

Abgabe der Masterarbeit

Legen Sie bitte diese Unterlagen im Prüfungsamt vor (auch postalisch möglich):

Sofern die Gutachter damit einverstanden sind, können Sie die Masterbeit digital einreichen. Senden Sie Ihre Arbeit und die erforderlichen Formulare als PDF an die Gutachter und setzen das Prüfungsamt in CC. Reichen Sie dann bitte noch 1 Exemplar in gedruckter Form für die Archivierung in der Institutsbibliothek nach.

Hinweise zur Betreuung und Bewertung der Masterarbeit (MA)

Für die Bewertung der MA werden zwei Prüfer benötigt. Hierzu gilt Folgendes zu beachten: Beide Betreuer müssen über eine Prüfungsberechtigung am psychologischen Institut verfügen. Eine Person mit Prüfungsberechtigung kann eine (und nur eine) andere Person für die Betreuung delegieren, die keine Prüfungsberechtigung am psychologischen Institut hat. (Im Extremfall können also vier Leute bei der Betreuung involviert sein: Zwei offizielle Gutachter, welche jeweils eine andere Person für die Erst- und Zweitbetreuung delegieren.) Mindestens eine (ggf delegierte) Betreuung muss intern am psychologischen Institut angesiedelt sein. Die zwei bis vier in die Betreuung involvierten Personen müssen auf dem Anmeldeformular unterschreiben.

Aus Sicht des Prüfungsausschusses sollten die Gutachten nicht nur in einer tabellarischen Notenübersicht über einzelne Teilaspekte der Arbeit bestehen, sondern auch immer eine kurze qualitative Beschreibung der Stärken und Schwächen der begutachteten Arbeit umfassen. Dies gilt auch für Zweitgutachten. Die Kombination aus einem verbalen Gutachten und einer Tabelle mit Teilnoten ist besonders aussagekräftig.

Bevor die Abschlussarbeit bewertet ist und die Note feststeht, können Sie unter bestimmten Vorausetzungen eine Vorab-Bescheinigung des Studienabschlusses erhalten.

Weitere Hinweise zur Betreuung und Begutachtung von MSc-Arbeiten finden Sie u.a. in §13, §16 und §17 der Master-Prüfungsordnung (MSc-PO):

§ 13 Zulassungsvoraussetzungen zur Master-Prüfung

(2) Für die Zulassung zur Masterarbeit sind zusätzlich Bescheinigungen vorzulegen über die erfolgreich bestandenen Lehrveranstaltungen aller Module der die Schwerpunkte übergreifenden Grundlagenausbildung (mit Ausnahme der Leistungspunkte für das externe Praktikum) im Umfang von 28 Leistungspunkten.

§ 16 Masterarbeit

(1) Die Masterarbeit soll zeigen, dass der Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Gebiet der von ihm gewählten Schwerpunktausbildung der Psychologie selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
(2) Die Masterarbeit kann von jedem Prüfungsberechtigten gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Faches Psychologie ausgegeben und betreut werden. Die Ausgabe und Betreuung durch einen Prüfungsberechtigten einer anderen Fachrichtung an der Universität Heidelberg bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Die Masterarbeit kann mit Zustimmung des Prüfungsausschusses an einer Einrichtung außerhalb der Universität Heidelberg angefertigt werden, wenn die Betreuung durch einen Prüfungsberechtigten gemäß Satz 1 erfolgt.
(3) Das Thema der Masterarbeit wird vom Betreuer festgelegt. Auf Antrag sorgt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dafür, dass der Prüfling rechtzeitig ein Thema für die Masterarbeit erhält. Dem Prüfling ist Gelegenheit zu geben, für das Thema Vorschläge zu machen, ein Rechtsanspruch wird dadurch nicht begründet. Die Ausgabe des Themas erfolgt über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Der Zeitpunkt der Ausgabe ist aktenkundig zu machen.
(4) Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe beträgt sechs Monate. In Ausnahmefällen kann die Frist vom Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Betreuer um bis zu zwei Monate verlängert werden. Wird die Bearbeitungsfrist nicht eingehalten, so gilt die Arbeit als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet, es sei denn, der Prüfling hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.
(5) Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Masterarbeit sind so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung eingehalten werden kann. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
(6) Die Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden.

§ 17 Abgabe und Bewertung der Masterarbeit

(1) Die Masterarbeit ist in drei Exemplaren fristgemäß beim Prüfungsausschuss einzureichen; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Die Arbeit soll eine Zusammenfassung enthalten.
(2) Bei der Abgabe der Masterarbeit hat der Prüfling schriftlich zu versichern, dass er die Arbeit selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet hat.
(3) Die Masterarbeit wird von zwei Prüfern bewertet, von denen einer Hochschullehrer sein muss. Der erste Prüfer soll der Betreuer der Arbeit sein. Der zweite Prüfer wird vom Prüfungsausschuss bestimmt; der Prüfling hat ein Vorschlagsrecht, das jedoch keinen Rechtsanspruch begründet. Das Bewertungsverfahren soll sechs Wochen nicht überschreiten.
(4) Die Note ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel beider Bewertungen; § 12 gilt entsprechend. Bei Abweichungen von mehr als einer Note setzt der Prüfungsausschuss nach Anhören beider Prüfer die Note der Masterarbeit fest. Er kann in diesen Fällen einen dritten Prüfer hinzuziehen.