Erasmus

Bewerbung

Benötigte Bewebungsunterlagen

(bitte in Papierform einreichen)

Für die Bewerbung um ein ERASMUS-Stipendium benötigen Sie:

  • Bewerbungsbogen (hier) oder als pdf (hier)
  • Motivationsschreiben (formlos, auf Deutsch)
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Gutachten eines/r Dozenten/in auf Deutsch (Info), formlos oder (Formular)
  • aktueller LSF-Ausdruck. Falls dort keine Leistungen eingetragen sind, weil z.B. das MSc-Studium gerade erst begonnen hat, (unbeglaubigte) Kopie der BSs-Urkunde; bei nicht in HD erworbenem BSc-Abschluss beglaubigte Kopie
  • Learning Agreement (welche Veranstaltungen will ich dort besuchen?) FÜR DIE BEWERBUNGSUNTERLAGEN BITTE IN PAPIERFORM EINREICHEN (Formular)

Wenn Sie einen Platz erhalten haben, müssen Sie über Mobility Online Mobility Online ein aktualisiertes Learning Agreement erstellen und unterschreiben lassen. DIE UNI HEIDELBERG ARBEITET NOCH NICHT MIT DER ESI-NUMMER, BITTE DIESES FELD IM LA EINFACH FREI LASSEN!

  • Erasmus-Code Universität Heidelberg: D HEIDELB01
  • ISCED-Code Psychologie: 0313

Motivationsschreiben

Erzählen Sie, warum Sie diese Erfahrung machen möchten, lassen Sie uns wissen, was Ihnen die von Ihnen ausgewählte Universität bieten kann, was Sie vom Auslandsaufenthalt und dieser Universität erwarten (max. 2 Seiten).

Falls Sie eine zweite und dritte Priorität angeben, gehen Sie im Motivationsschreiben kurz darauf ein, was Ihnen diese Alternativen bieten könnten, falls Ihre erste Wahl nicht zum Zuge kommt.

Gutachten

Das Gutachten sollte von einem Dozierenden der Universität Heidelberg erstellt sein. Sprache kann Deutsch oder Englisch sein. Bei Gutachten, die NICHT von der Uni HD kommen, bitte im Original einreichen mit Unterschrift und Siegel der ausstellenden Universität. Das GA muss nicht in einem versiegelten Umschlag eingereicht werden, sondern kann zu den Bewerbungsunterlagen gelegt werden.

Falls es zeitlich eng wird, kann das GA mit einem Vermerk auf der Bewerbung noch bis 4 Wochen nach Bewerbungsschluss eingereicht werden.

Learning Agreement

Zum Zeitpunkt der Bewerbung kann das Learning Agreement nur vorläufigen Charakter haben, da zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts u.U. ein anderes VL-Verzeichnis gültig ist. Es ist dennoch Teil der Bewerbungsunterlagen und zu Ihrer Orientierung sehr wichtig.

Tragen Sie die Kurse ein (Tabelle A), die Sie gerne besuchen möchten. Orientieren Sie sich am entsprechenden Semester: wollen Sie im Wintersemester gehen, suchen Sie sich Kurse aus dem letzten WS raus, wollen Sie im Sommersemester gehen, entsprechend aus dem SS der Gastuniversität.

Überlegen Sie, als was Sie sich möglicherweise die Kurse in HD anrechnen lassen könnten (Tabelle B; für die Anrechnung ist Prof. Wrzus zuständig, bitte den Anweisungen folgen.

Der Abschnitt des Learning Agreement Formulars "During Mobility" wird erst notwendig, wenn vor Ort klar ist, welche Kurse tatsächlich besucht werden können.

Sprachkenntnisse

Offizielle Sprachzertifikate IN DER UNTERRICHTSSPRACHE werden von den meisten Gastuniversitäten verlangt. Ausreichende Sprachkenntnisse der Unterrichts- und Landessprache werden auf jeden Fall vorausgesetzt!
Grundsätzlich gilt: mind. Sprachniveau B1 für Undergraduates, mind. B2 für Postgraduates (in der Unterrichtssprache). Sprachzeugnisse werden spätestens zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Gastuniversität benötigt, für WS also ca. April, für SS ca. Oktober.

Den Sprachnachweis müssen Sie bei der Online-Anmeldung im Gastland, also ca. 6 Monate vor Antritt des Gastaufenthalts, hochladen.

Ein Online-Sprachtest wird vor UND nach der Mobility in Heidelberg erfolgen, um Fortschritte in den Sprachkenntnissen festhalten zu können. Sie werden dazu aufgefordert werden. Mehr Infos dazu hier (ab Punkt 9).

Registrierung

Eine Online-Registrierung für den Auslandsaufenthalt ist sowohl in Heidelberg (bis Mitte April) als auch an der Gastuniversität (Fristen s. Reiter Universitäten) notwendig. Die Registrierungen sind erst nötig, wenn die Zusage vom PI erfolgt ist - Sie werden hierzu aufgefordert werden und erhalten einen Link.

Nach der Mobility reichen Sie bitte bei Ihrem Fachkoordinator folgende Unterlagen ein:

  • Kopie des Zeugnisses aus dem Gastland (digital)
  • Bericht über den Aufenthalt in digitaler Form (formlos, 1-3 Seiten), mit kurzem Vermerk, ob der Bericht auf dieser Seite veröffentlicht werden darf

Anerkennung der im Ausland erworbenen Leistungen erfolgt durch den/die Prüfungsausschuss-Vorsitzende/n (z.Zt. Prof. Wrzus), weitere Infos hier.

Weitere und ausführliche Informationen auf der Homepage des AA oder bei Frau Lorenz.