Das Studium von A - Z - Begriff

In den BSc- und MSc-Studiengängen müssen jeweils Pflichtpraktika innerhalb des Studiums abgeleistet werden.

  • BSc, alte PO

Es müssen 6 Wochen (oder 240 Stunden) berufspraktische Tätigkeit nachgewiesen werden. Max. 3 Wochen (bzw. 120 Stunden) können als Forschungspraktikum absolviert werden.

  • BSc, neue PO (seit WiSe 21/22)

Es müssen im Laufe des Studiums ein Orientierungspraktikum im Umfang von 4 Wochen und mindestens 150 Stunden und ein Berufspraktikum im Umfang von 6 Wochen und mindestens 240 Stunden absolviert werden. Die Praktika können approbationskonform oder nicht-aprobationskonform absolviert werden. Nähere Hinweise dazu sind auf der Praktikumsseite zu finden.

  • MSc alt

Es müssen 8 Wochen (oder 320 Stunden) berufspraktische Tätigkeit in einer Institution, in der es eine/n Psycholog/in gibt, nachgwiesen werden.

  • MSc KliPP und PFA (seit WiSe 23/24)

Je nach Studiengang müssen unterschiedliche Praktika mit unterschiedlicher Länge absolviert werden. Nähere Hinweise dazu sind auf der Praktikumsseite zu finden.

Eine Beratung erfolgt von der jeweiligen Fachstudienberatung (Bachelor bzw. Master).

Hinweise zur Anerkennung aller Pflichtpraktika (Bachelor und Master) sind ebenfalls auf der Praktikumsseite zu finden.

Bescheinigungen zu Pflichtpraktika können Sie entweder der Praktikumsseite entnehmen oder falls in personalisierter Form benötigt bei der jeweiligen Fachstudienberatung erfragen.

Direkter Link: Praktikumsseite