Praktikum

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Das Praktikum soll den Studierenden ermöglichen, sich durch eigene Tätigkeit über die Berufsfelder der psychologischen Praxis zu orientieren und die Anwendung von psychologischen Arbeitstechniken zu üben - und zwar unter Anleitung einer Psychologin bzw. eines Psychologen. Der jeweilige Erfahrungsgewinn hängt unter anderem von der Art des Praktikums, von den konkreten Tätigkeiten sowie natürlich vom eigenen Engagement ab. Folgende Arten von Praktika sind möglich und können anerkannt werden:

  • "praktisches" Praktikum und Forschungspraktikum
  • Vollzeit- und Teilzeitpraktikum
  • Inlands- und Auslandspraktikum
  • Bezahltes und unbezahltes Praktikum

Wer ein Praktikum absolviert, muss sich selbst um die Anerkennung desselben kümmern!

Die Praktika in den approbationskonformen Studiengängen – polyvalenter Bachelor mit approbationskonformer Ausrichtung sowie Master (KliPP) – unterliegen besonderen gesetzlichen Vorgaben (siehe Approbtionsordnung). Weitere Informationen zur Organisation und Anerkennung dieser Praktika finden sich auf den Seiten Bachelor und Master (KliPP).

Bitte beachten: Im Master PFA müssen sowohl für das Forschungspraktikum als auch die Berufspraktika eigenständig Praktikumsplätze gesucht werden. Für Praktika im Master (KliPP) müssen nicht eigenständig Praktikumsplätze gesucht werden. Die Praktika finden im Rahmen von Lehrveranstaltungen am Psychologischen Institut oder in externen Praktikumseinrichtungen mit dafür vorgesehenen Kooperationen statt. Die BQT III kann außerdem erst nach Abschluss des 2. Mastersemesters absolviert werden.

Über Sonderfälle oder Ausnahmen im Zusammenhang mit der Praktikums-Anerkennung entscheidet der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses.