Praktikum

Master (PFA)

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Regelungen zum Berufspraktikum I

  • Umfang: mind. 120 Stunden (i.d.R. 3 Wochen in Vollzeit)
  • ECTS: 4
  • Voll- oder Teilzeit
  • Bestätigung durch eine:n Psycholog:in durch Unterschrift

siehe Modulhandbuch

Regelungen zum Berufspraktikum II

  • Umfang: mind. 210 Stunden (i.d.R. 6 Wochen in Vollzeit)
  • ECTS: 7
  • Voll- oder Teilzeit
  • Bestätigung durch eine:n Psycholog:in durch Unterschrift

siehe Modulhandbuch

Das Berufspraktikum I und II kann ggf. am Stück absolviert werden, siehe auch Hinweise unter Kriterien für die Anerkennung. Wichtig ist, dass insgesamt 330 Stunden berufspraktische Tätigkeit nachgewiesen werden.

Manche Praktikumsstellen verlangen eine personalisierte Bestätigung darüber, dass es sich um ein studienbedingtes Pflichtpraktikum handelt. Eine solche Bestätigung kann Ihnen durch die Fachstudienberatung ausgestellt werden.

Kriterien für die Anerkennung:

  • Insgesamt 330 Stunden Praktikumstätigkeit. Die Praktikumszeit kann auf zwei unterschiedliche Praktika (Berufspraktikum I und II) verteilt werden. Die Praktikumszeit darf die Mindestdauer auf Wunsch beliebig überschreiten.

  • Betreuung durch Psycholog:innen mit Master oder Diplom. Falls dies nicht möglich ist (beispielsweise in Unternehmen, die keine Psycholog:innen beschäftigen), sollte eine formale Betreuung durch eine:n Psycholog:in hier im Institut gewährleistet sein.

Kommen Sie im Zweifelsfall vor dem Praktikum in die Sprechstunde der Studienberatung. Eine vorherige Absprache ist nicht erforderlich, aber besonders im Falle von außergewöhnlichen oder aufwändigen Praktikumsbedingungen (z.B. Auslandspraktika, Langzeitpraktika, etc.) ratsam.


Regelungen zum Forschungspraktikum

  • Umfang: mind. 270 Stunden (i.d.R. 7 Wochen in Vollzeit)
  • ECTS: 9
  • Voll- oder Teilzeit
  • Bestätigung durch eine:n Psycholog:in durch Unterschrift

siehe Modulhandbuch

Kriterien für die Anerkennung:

  • Insgesamt 270 Stunden Forschungstätigkeit. Die Praktikumszeit darf die Mindestdauer auf Wunsch beliebig überschreiten.

  • Betreuung durch Psycholog:innen mit Master oder Diplom.

Kommen Sie im Zweifelsfall vor dem Praktikum in die Sprechstunde der Studienberatung. Eine vorherige Absprache ist nicht erforderlich, aber besonders im Falle von außergewöhnlichen oder aufwändigen Praktikumsbedingungen (z.B. Auslandspraktika, Langzeitpraktika, etc.) ratsam.