Regelungen zum Pflichtpraktikum MSc (gemäß PO vom 22.06.2010)
- Umfang: 8 Wochen Vollzeit oder 320 Stunden Teilzeit
- ECTS/LP: 10
- Voll- oder Teilzeit
- max. 4 Wochen/160 Stunden Forschungspraktikum möglich
- kann auf 2 Praktika aufgeteilt werden
- Bestätigung durch eine:n Psycholog:in durch Unterschrift
siehe Modulhandbuch, Seite 25
Im MSc-Studiengang müssen insgesamt 8 Wochen berufspraktische Tätigkeit nachgewiesen werden. Eine Bescheinigung über das Pflichtpraktikum für Master-Studierende bekommen Sie hier.
Manche Praktikumsstellen verlangen eine personalisierte Bestätigung darüber, dass es sich um ein studienbedingtes Pflichtpraktikum handelt. Eine solche Bestätigung kann Ihnen ebenfalls durch die Studiengangskoordination ausgestellt werden.
Kriterien für die Anerkennung:
Insgesamt 8 Wochen Vollzeittätigkeit. Die Praktikumszeit kann auf zwei unterschiedliche Praktika verteilt werden. Bei Teilzeittätigkeit muss das Praktikum entsprechend länger dauern, um die Gesamtzahl von 320 Stunden zu erreichen. (Die Praktikumszeit darf die Mindestdauer auf Wunsch selbstverständlich beliebig überschreiten.)
Es kann nur ein Forschungspraktikum von maximal 4 Wochen anerkannt werden. In dem Fall muss also ein zusätzliches Praktikum von mindestens 4 Wochen nachgewiesen werden, welches nicht den Schwerpunkt Forschung hatte.
Betreuung durch Psychologen mit Master oder Diplom. Falls dies nicht möglich ist (beispielsweise in Unternehmen, die keine Psychologen beschäftigen), sollte eine formale Betreuung durch einen Psychologen hier im Institut gewährleistet sein.
Kommen Sie im Zweifelsfall vor dem Praktikum in die Sprechstunde der Studienberatung. Eine vorherige Absprache ist nicht erforderlich, aber besonders im Falle von außergewöhnlichen oder aufwändigen Praktikumsbedingungen (z.B. Auslandspraktika, Langzeitpraktika, etc.) ratsam.