Wechsler

Master

Definition Hochschulortswechsel Master

Sie gelten als Hochschulortswechsler:in im Master, wenn Sie an einer anderen Hochschule oder Universität bereits einen Master in Psychologie mit demselben Abschlussziel studieren, d.h. einen berufsrechtlich anerkannten Master in Klinischer Psychologie und Psychotherapie (ausschließlich in Deutschland) für den hiesigen Master KliPP oder einen allgemeinen Master in Psychologie (auch im EU-Ausland) für den hiesigen Master PFA. Wenn Sie sich aus einem allgemeinen Psychologie Master auf einen Platz im klinischen Master bewerben oder umgekehrt, zählen Sie formal als Quereinster:in!

Bewerbung und Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsfristen:
    • zum SoSe: 01.12. - 15.01. (Nachreichfrist 15.02.)
    • zum WiSe: 01.06. - 15.07. (Nachreichfrist 15.08.)
  • Bewerbungsformular: Online-Bewerbung bei der Zentralen Universitätsverwaltung.
  • Bewerbungsunterlagen: siehe Webseiten der Zentralen Universitätsverwaltung
    • Bewerbungsformular
    • Abschlusszeugnis des Bachelors
    • Immatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
    • Nachweis über bisherige Leistungen im Masterstudiengang
    • Sie müssen sich immer auf das nächsthöhere Fachsemester bewerben (wenn Sie aktuell bspw. im 3. FS sind, dann müssen Sie sich auf das 4. FS bewerben)
    • eine Bewerbung ist zum SoSe nur zu den geraden Semestern (2., 4. und 6. Semester) und zum WiSe nur zu den ungraden Semestern (3. und 5. Semester) möglich
    • möglicherweise können Sie einen Antrag zur bevorzugten Berücksichtigung des Studienortwunsches stellen
    • ein Anrechnungsbescheid/Anerkennungsbescheid Ihrer bereits erbrachten Leistungen in Psychologie ist für die Bewerbung auf einen Hochschulortswechsel NICHT nötig!
    • Ausnahme für Hochschulortswechsler:innen aus dem EU-Ausland und für Studierende im Teilzeitstudium Psychologie: Kümmern Sie sich parallel zu Ihrer Bewerbung (oder auch vorab) um eine sog. Anrechnungsbescheinigung (Anrechnung/Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen). Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Stichpunkt Anrechnungsbescheinigung auf der Seite Quereinstieg.

Anerkennung bisher erbrachter Leistungen

Ein Antrag auf Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Leistungen kann erst NACH einer Platzzusage und Immatrikulation an den Prüfungsausschuss gestellt werden (Ausnahmen s.o.).

Vergabekriterien für höhere Semester

Auf den Seiten der Universität finden Sie die Vergabekriterien.

Anmerkung zur Vergabe:
Freiwerdende Plätze über die verschiedenen Semester verteilt, werden zunächst an Hochschulortswechsler:innen vergeben. Danach noch frei bleibende Plätze werden an Quereinsteiger:innen vergeben.

Zulassung zu einem Studienplatz

Haben Sie eine Zulassung für einen Studienplatz erhalten, kontaktieren Sie bitte die Fachstudienberatung Master.

Für die Platzvergabe sowie Fragen zu den Formalitäten des Bewerbungs- und Zulassungsverfahren ist die Zentrale Universitätsverwaltung zuständig:

Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV)
Telefonportal: 06221-545454
Email: studium@uni-heidelberg.de