Wechsler

Bachelor

Bewerbung und Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsfristen:

    • zum SoSe: 01.12. - 15.01. (Nachreichfrist 15.02.)
    • zum WiSe: 01.06. - 15.07. (Nachreichfrist 15.08.)
  • Bewerbungsformular: Online-Bewerbung bei der Zentralen Universitätsverwaltung

  • Unterlagen für Hochschulortswechsler:innen:

    • Bewerbungsformular
    • aktuelles Transcript of records
    • Sie müssen sich immer auf das nächsthöhere Fachsemester bewerben (wenn Sie aktuell bspw. im 3. FS sind, dann müssen Sie sich auf das 4. FS bewerben)
    • eine Bewerbung ist zum SoSe nur zu den geraden Semestern (2., 4. und 6. Semester) und zum WiSe nur zu den ungraden Semestern (3. und 5. Semester) möglich
    • möglicherweise können Sie einen Antrag zur bevorzugten Berücksichtigung des Studienortwunsches stellen
  • zusätzliche Unterlagen für Hochschulortswechsler:innen aus dem EU-Ausland und für Studierende im Teilzeitstudium Psychologie:
    Kümmern Sie sich parallel zu Ihrer Bewerbung (oder auch vorab) um eine sog. Anrechnungsbescheinigung (Anrechnung/Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen).

    • Hierfür müssen Sie per Mail einen Antrag auf Anrechnung beim Prüfungsausschuss des Psychologischen Instituts stellen. Den Antrag können Sie den Seiten des Prüfungsamtes entnehmen. Dieser muss bis zum 25.07. (Bewerbung zum Wintersemester) bzw. 25.01. (Bewerbung zum Sommersemester) beim Prüfungsausschuss des Psychologischen Instituts eingegangen sein, um eine fristgerechte Bearbeitung zu ermöglichen!

    • Zusammen mit Ihrem Antrag müssen Sie per Mail einreichen:

      • die dem Antrag angehängte Tabelle - bitte weisen Sie in dieser Tabelle Ihre bereits erbrachten Leistungen den Veranstaltungen aus dem Heidelberger Curriculum zu.

      • die dazugehörige Auszüge aus Ihrem Modulhandbuch oder andere Beschreibung der Lehrinhalte (deutsch oder englisch), so dass die Inhalte nachvollzogen werden können.

      • Ihre Leistungsnachweise in Form eines Transcripts (Original) oder in beglaubigter Form.

        Es können ausschließlich erbrachte und nachgewiesene Leistungen anerkannt werden, keine zukünftig noch zu erbringende oder nachzuweisende Leistungen! Der Anrechnungsbescheid des Psychologischen Instituts wird Ihnen per Post eine Woche vor Ablauf der Nachreichfrist zurück geschickt.

    • Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Anrechnungsbescheide bis zum Ende der Nachreichfrist 15.08. bzw. 15.02. bei der Zentralen Universitätsverwaltung einzureichen. Ohne deren Vorlage erfolgt der Ausschluss aus dem Zulassungsverfahren.

Checkliste für die Bewerbung

Vergabekriterien für höhere Semester

Auf den Seiten der Universität finden Sie die Vergabekriterien.

Anmerkung zur Vergabe:
Freiwerdende Plätze (in der Regel nur sehr wenige, etwa 5 - 8 Plätze pro Semester über die verschiedenen Semester verteilt) werden zunächst an Hochschulortswechsler:innen vergeben. Danach noch frei bleibende Plätze werden an Quereinsteiger:innen vergeben - ein Hochschulortswechsel ist daher etwas aussichtsreicher als ein Quereinstieg.

Zulassung zu einem Studienplatz

Haben Sie eine Zulassung für einen Studienplatz erhalten, kontaktieren Sie bitte die Fachstudienberatung Bachelor.

Für die Platzvergabe sowie Fragen zu den Formalitäten des Bewerbungs- und Zulassungsverfahren ist die Zentrale Universitätsverwaltung zuständig:

Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV)
Telefonportal: 06221-545454
Email: studium@uni-heidelberg.de