Wechsler

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Wechsel

1. Werden auch einzelne Veranstaltungen anerkannt oder nur vollständige Module?
Es können auch einzelne Veranstaltungen anerkannt werden.

2. Werden Versuchspersonenstunden von anderen Unis angerechnet?
Ja, aber es werden nur maximal 15 VPn-Stunden übernommen, mindestens 15 Stunden müssen hier vor Ort am PI absolviert werden.

3. Sind die Noten bei einem Wechsel relevant?

  • Bei einem Wechsel in den Bachelor sind die bisher erzielten Noten nur dann relevant, wenn Sie genauso viele ECTS-Punkte haben wie ein:e Mitbewerber:in. In dem Fall wird der Notendurchschnitt beider Bewerber:innen verglichen und der-/diejenige mit der besseren Note erhält den Platz. Sind auch diese Noten gleich, entscheidet die Abiturnote.

  • Bei einem Wechsel in den Master muss zunächst das Zulassungskriterium eines Bachelorabschlusses von mind 2,0 erfüllt sein, d.h. Sie können nur in den Master wechseln, wenn Sie einen Bachelorabschluss von mind 2,0 erzielt haben. Die Noten, die Sie bisher im Master bekommen haben, sind nur dann relevant, wenn Sie haben genauso viele ECTS-Punkte haben wie ein(e) Mitbewerber(in). In dem Fall wird der Notendurchschnitt beider Bewerber:innen verglichen und der-/diejenige mit der besseren Note erhält den Platz. Sind auch diese Noten gleich, entscheidet die Bachelorabschlussnote.

4. Ich möchte aus einem nicht klinischen Psychologie Masterstudiengang in den KliPP Masterstudiengang wechseln, wie muss ich vorgehen?
Wenn Sie einen approbationskonformen Bachelorabschluss haben, können Sie sich im Rahmen eines Quereinstiegs für den KliPP Masterstudiengang bewerben. Dafür müssen Sie einen Anrechnungsbescheid ausfüllen und ans Prüfungsamt schicken.

5. Was kann mir bei einem Wechsel im Bachelor von einem nicht-approbationskonformen Studiengang anerkannt werden? Möchten Sie im Bachelor an die Uni Heidelberg wechseln mit dem Ziel die Qualifikation für die Masterstudiengänge Klinische Psychologie und Psychotherapie zu erlangen, so richten sich die Anerkennung nach der Approbationsordnung (PsychThApprO). Damit die Auflagen der ApprO bundesweit eingehalten werden können, orientieren wir uns bei der Anerkennung an folgender Übersicht.