Zum WiSe 25/26 gelten folgende Regularien:
Hochschulortswechsler:innen sind alle, die bereits in einen Studiengang Psychologie in Deutschland oder der EU eingeschrieben sind (auch wenn der Studiengang nicht-approbationskonform ist). Hochschulortswechsler:innen können sich NICHT auf das 1. Fachsemester bewerben.
HINWEIS: eine Übersicht der tatsächlichen Anzahl an freigewordenen Plätzen/Zulassungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite
Bewerbung und Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsfristen:
- zum SoSe: 01.12. - 15.01. (Nachreichfrist 15.02.)
- zum WiSe: 01.06. - 15.07. (Nachreichfrist 15.08.)
- Bewerbungsformular: Online-Bewerbung bei der Zentralen Universitätsverwaltung
- Unterlagen für Hochschulortswechsler:innen:
- Bewerbungsformular
- aktuelles Transcript of Records (ToR)
- Sie müssen sich immer auf das nächsthöhere Fachsemester bewerben (wenn Sie aktuell bspw. im 3. FS sind, dann müssen Sie sich auf das 4. FS bewerben)
- sollten Sie bereits über die Regelstudienzeit hinaus studieren und sich auf einen Wechsel bewerben, bewerben Sie sich bitte auf das höchstmögliche FS im Bewerbungsformular
- sollten Sie in Teilzeit studieren, teilen Sie Ihre Semesterzahl bitte durch 2 und bewerben sich entsprechend auf das nächsthöhere FS, da eine Zulassung (zunächst) nur zu einem Vollzeitstudienplatz möglich ist
- eine Bewerbung ist zum SoSe nur zu den geraden Semestern (2., 4. und 6. Semester) und zum WiSe nur zu den ungraden Semestern (3. und 5. Semester) möglich
- möglicherweise können Sie einen Antrag zur bevorzugten Berücksichtigung des Studienortwunsches stellen
- ein Anrechnungsbescheid/Anerkennungsbescheid Ihrer bereits erbrachten Leistungen in Psychologie ist für die Bewerbung auf einen Hochschulortswechsel NICHT nötig!
Anerkennung bisher erbrachter Leistungen
Ein Antrag auf Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Leistungen kann erst NACH einer Platzzusage und Immatrikulation an den Prüfungsausschuss gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass in der Regel nur Leistungen von Universitäten und universitätsgleichgestellten Hochschulen aus einem polyvalenten (approbationskonformen) Studiengang Bachelor Psychologie anerkannt werden können um sicherzustellen, dass Sie ggfs. auch in anderen Bundesländern zur Approbationsprüfung zugelassen werden. Derzeit ist das Vorgehen der Landesprüfungsämter, die die Zulassung zur Approbationsprüfung erteilen, nicht bundeseinheitlich.
Vergabekriterien für höhere Semester
Auf den Seiten der Universität finden Sie die Vergabekriterien.
Anmerkung zur Vergabe:
Freiwerdende Plätze über die verschiedenen Semester verteilt, werden zunächst an Hochschulortswechsler:innen vergeben. Danach noch frei bleibende Plätze werden an Quereinsteiger:innen vergeben.
Zulassung zu einem Studienplatz
Haben Sie eine Zulassung für einen Studienplatz erhalten, kontaktieren Sie bitte die Fachstudienberatung Bachelor.
Für die Platzvergabe sowie Fragen zu den Formalitäten des Bewerbungs- und Zulassungsverfahren ist die Zentrale Universitätsverwaltung zuständig:
Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV)
Telefonportal: 06221-545454
Email: studium@uni-heidelberg.de
Zulassungszahlen der letzten Semester
Semester | Anzahl freier Plätze | Hinweis |
---|---|---|
SoSe 2025 | 0 | |
WiSe 2024/25 | 4 | Plätze waren ausschließlich im 3. Fachsemester |
SoSe 2024 | 0 | |
WiSe 2023/24 | 0 | |
SoSe 2023 | 0 |