Das Zulassungsverfahren für einen Wechsel wird gerade überarbeitet. Eine Bewerbung auf einen Hochschulortswechsel wird aller Voraussicht nach nur noch aus einem Studiengang Bachelor Psychologie polyvalent (der also approbationskonform gestaltet und akkreditiert wurde) möglich sein. Allen anderen empfehlen wir eine Bewerbung immer zum WiSe auf das 1. Fachsemester. Wir empfehlen dafür die Teilname am Studieneignungstest BaPsy-DGPs. Informationen zur Bewerbung aufs 1. FS können Sie unserer Infoseite zur Bewerbung entnehmen.
HINWEIS: eine Übersicht der tatsächlichen Anzahl an freigewordenen Plätzen/Zulassungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite
Bewerbung und Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsfristen:
- zum SoSe: 01.12. - 15.01. (Nachreichfrist 15.02.)
- zum WiSe: 01.06. - 15.07. (Nachreichfrist 15.08.)
Bewerbungsformular: Online-Bewerbung bei der Zentralen Universitätsverwaltung
Unterlagen für Hochschulortswechsler:innen:
- Bewerbungsformular
- aktuelles Transcript of records
- Sie müssen sich immer auf das nächsthöhere Fachsemester bewerben (wenn Sie aktuell bspw. im 3. FS sind, dann müssen Sie sich auf das 4. FS bewerben)
- eine Bewerbung ist zum SoSe nur zu den geraden Semestern (2., 4. und 6. Semester) und zum WiSe nur zu den ungraden Semestern (3. und 5. Semester) möglich
- möglicherweise können Sie einen Antrag zur bevorzugten Berücksichtigung des Studienortwunsches stellen
zusätzliche Unterlagen für Hochschulortswechsler:innen aus dem EU-Ausland und für Studierende im Teilzeitstudium Psychologie:
Kümmern Sie sich parallel zu Ihrer Bewerbung (oder auch vorab) um eine sog. Anrechnungsbescheinigung (Anrechnung/Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen).Hierfür müssen Sie per Mail einen Antrag auf Anrechnung beim Prüfungsausschuss des Psychologischen Instituts stellen. Den Antrag können Sie den Seiten des Prüfungsamtes entnehmen. Dieser muss bis zum 25.07. (Bewerbung zum Wintersemester) bzw. 25.01. (Bewerbung zum Sommersemester) beim Prüfungsausschuss des Psychologischen Instituts eingegangen sein, um eine fristgerechte Bearbeitung zu ermöglichen!
Zusammen mit Ihrem Antrag müssen Sie per Mail einreichen:
die dem Antrag angehängte Tabelle - bitte weisen Sie in dieser Tabelle Ihre bereits erbrachten Leistungen den Veranstaltungen aus dem Heidelberger Curriculum zu.
die dazugehörige Auszüge aus Ihrem Modulhandbuch oder andere Beschreibung der Lehrinhalte (deutsch oder englisch), so dass die Inhalte nachvollzogen werden können.
Ihre Leistungsnachweise in Form eines Transcripts (Original) oder in beglaubigter Form.
Es können ausschließlich erbrachte und nachgewiesene Leistungen anerkannt werden, keine zukünftig noch zu erbringende oder nachzuweisende Leistungen! Der Anrechnungsbescheid des Psychologischen Instituts wird Ihnen per Post eine Woche vor Ablauf der Nachreichfrist zurück geschickt.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Anrechnungsbescheide bis zum Ende der Nachreichfrist 15.08. bzw. 15.02. bei der Zentralen Universitätsverwaltung einzureichen. Ohne deren Vorlage erfolgt der Ausschluss aus dem Zulassungsverfahren.
Vergabekriterien für höhere Semester
Auf den Seiten der Universität finden Sie die Vergabekriterien.
Anmerkung zur Vergabe:
Freiwerdende Plätze über die verschiedenen Semester verteilt, werden zunächst an Hochschulortswechsler:innen vergeben. Danach noch frei bleibende Plätze werden an Quereinsteiger:innen vergeben.
Zulassung zu einem Studienplatz
Haben Sie eine Zulassung für einen Studienplatz erhalten, kontaktieren Sie bitte die Fachstudienberatung Bachelor.
Für die Platzvergabe sowie Fragen zu den Formalitäten des Bewerbungs- und Zulassungsverfahren ist die Zentrale Universitätsverwaltung zuständig:
Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV)
Telefonportal: 06221-545454
Email: studium@uni-heidelberg.de
Zulassungszahlen der letzten Semester
Semester | Anzahl freier Plätze | Hinweis |
---|---|---|
SoSe 2025 | 0 | |
WiSe 2024/25 | 4 | Plätze waren ausschließlich im 3. Fachsemester |
SoSe 2024 | 0 | |
WiSe 2023/24 | 0 | |
SoSe 2023 | 0 |