Regelungen zum Pflichtpraktikum neue PO (vom 12.07.2021)
- Orientierungspraktikum (OP)*
- Umfang: 4 Wochen, mindestens 150 Stunden
- ECTS/LP: 5
- Voll- oder Teilzeit
- das OP kann bereits vor Studienbeginn absolviert worden sein
- Forschungspraktikum möglich**
- Bestätigung durch eine:n Psycholog:in durch Unterschrift***
- approbationskonform: siehe Checkliste OP approbationskonform
siehe Modulhandbuch, Seite 26
- Berufsqualifizierendes Praktikum (BP/BQT 1)*
- Umfang: 6 Wochen Vollzeit oder 240 Stunden Teilzeit
- ECTS/LP: 8
- Voll- oder Teilzeit
- frühestens nach dem 1. Studienjahr und 60 LP
- Forschungspraktikum möglich**
- Bestätigung durch eine:n Psycholog:in durch Unterschrift***
- approbationskonform: Bestätigung durch eine:n psychologische:n Psychotherapeut:in (Anwesenheit in der Institution), siehe auch Checkliste BQT 1 approbationskonform
siehe Modulhandbuch, Seite 47
( * ) das OP und das BP/BQT 1 kann ggfs. in einer Einrichtung am Stück absolviert werden, es müssen jedoch trotzdem 2 getrennte Bescheinigungen mit getrennten Zeiträumen für OP und BP/BQT 1 abgegeben werden.
( ** ) eines der beiden Pflichtpraktika (OP oder BP) kann als Forschungspraktikum absolviert werden. Reine Forschungspraktika sind NICHT approbationskonform.
Regelungen zum Pflichtpraktikum alte PO (vom 03.02.2014)
- Umfang: 6 Wochen Vollzeit oder 240 Stunden Teilzeit
- ECTS/LP: 8
- Voll- oder Teilzeit
- max. 3 Wochen/120 Stunden Forschungspraktikum möglich
- kann auf 2 Praktika aufgeteilt werden
- Bestätigung durch eine:n Psycholog:in durch Unterschrift***
siehe Modulhandbuch, Seite 26
( *** ) Ist eine Betreuung durch eine:n Psycholog:in nicht möglich (beispielsweise in Unternehmen, die keine Psycholog:innen beschäftigen), sollte eine formale Betreuung durch eine:n Psycholog:in hier im Institut gewährleistet sein.