Das Studium von A - Z - Begriff

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen zum Termin einer Prüfung nicht erscheinen können, so müssen Sie innerhalb von drei Tagen eine Krankmeldung zusammen mit einem ärztlichen Attest im Prüfungsamt abgeben. Dies kann digital per Mail oder im Original postalisch erfolgen bzw. in das Postfach des Prüfungsamtes eingeworfen werden.

Das Attest kann gegebenenfalls auch noch später nachgereicht werden, wenn möglich sollte aber innerhalb von drei Tagen zumindest eine Nachricht an das Prüfungsamt geschickt werden.

Gerne kann auch zusätzlich der/die Dozierende bzw. das jeweilige Sekretariat per Mail informiert werden.