Das Studium von A - Z - Begriff

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen zum Termin einer Prüfung nicht erscheinen können, so müssen Sie innerhalb von drei Tagen eine Krankmeldung zusammen mit einem ärztlichen Attest im Prüfungssekretariat abgeben.

Das Attest kann gegebenenfalls auch noch später nachgereicht werden, wenn möglich sollte aber innerhalb von drei Tagen zumindest eine Nachricht an das Prüfungsamt geschickt werden.