Das Studium von A - Z - Begriff

Wenn eine Prüfung nicht bestanden wird, muss sie spätestens innerhalb des folgenden Semesters nachgeholt werden.

Bei Klausuren wird entweder ein Termin für eine Nachholklausur von dem jeweiligen Dozenten angeboten, oder ein Termin muss in Absprache mit dem Dozenten vereinbart werden. Im Falle einer nicht bestandenen Klausur wird man ohne eigenes Zutun vom Prüfungsamt für die Nachklausur angemeldet. Eine Nachprüfung kann gegebenenfalls auch mündlich erfolgen.

Wird eine Prüfungsleistung in einem Seminar nicht erbracht, muss diese ebenfalls nachgeholt werden (z.B. eine neue Hausarbeit). Eine wiederholte Anwesenheit in dem selben Seminar ist nicht erforderlich.

Eine zweite Wiederholung (d.h. dritter Versuch) ist nur zweimal im Bachelorstudium und zweimal im Masterstudium möglich und bedarf eines Antrags an das Prüfungsamt.

Die Orientierungsprüfung sowie die Bachelorarbeit sind von einem zweiten Wiederholungsversuch ausgenommen - hier ist also nur ein Wiederholungsversuch möglich. Eine nicht bestandene Prüfung wird als solche im Transcript of Records aufgeführt, nicht aber im Zeugnis.