Das Studium von A - Z - Begriff

Im Rahmen des Bachelorstudiums muss jede/r Studierende selbst als Versuchsperson an Studien teilnehmen. Dafür erhalten die Studierenden sogenannte Versuchspersonenstunden. Insgesamt müssen davon 30 Stunden gesammelt werden.

Vpn-Stunden dürfen:

  • vergeben werden, wenn nicht gleichzeitig eine finanzielle Entschädigung erfolgt
  • vergeben werden, wenn die Leistungen selbst erbracht wurden (also nicht stellvertretend von Familienmitglieder etc. erworben werden)
  • können auf 1/4-Stunde aufgerundet werden, d.h., wenn ein Versuch z.B. 40 Minuten dauert, können 45 Min. angerechnet werden
  • pro Studie maximal 2 Vpn-Stunden umfassen
  • aus mehreren Teilstudien bestehen, die Studienteilnehmer:innen sollten dann für jeden Teil eine extra Bescheinigung mit der dazugehörigen abgeleisteten Zeit bekommen
  • nur bei Studien erworben werden, die intern am Psychologischen Institut laufen oder in Kooperation mit dem Psychologischen Institut stattfinden

Die Bescheinigungen sollten immer von der verantwortlichen Studienleitung (bzw. Betreuer:in der Abschlussarbeit) ausgestellt werden. Die Bescheinigung kann über die regulären VPN-Zettel oder digital ausgestellt werden. Hier finden Sie ein Beispiel für eine digitale Version, die alle nötigen Informationen enthält.

Rekrutierung von Studienteilnehmer:innen / Werbung für Vpn-Stunden:
Für die Werbung von Teilnehmer:innen an Studien für Expras/Empras und Abschlussarbeiten haben wir einen Verteiler mit allen knapp 700 HF- und 300 Begleitfachstudierenden, der in aller Regel sehr gute Quoten an Teilnehmer:innen liefert. Werbung können wir auch für Forschungsstudien aus dem Haus verteilen. Bitte senden Sie dazu einfach eine Mail an die Adresse vpn-suche@psychologie.uni-heidelberg.de