Das Studium von A - Z - Begriff

Jede(r) Studierende muss bei der Immatrikulation einen Nachweis der eigenen Krankenversicherung vorlegen und jegliche spätere Änderung der Universitätsverwaltung mitteilen.

Bezüglich ihres Aufenthalts auf dem Unigelände sind Studierende über das Studentenwerk unfallversichert. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Studentenwerk.