Das Studium von A - Z - Begriff

Während des Studiums ist es jederzeit (Ausnahme: 1. Semester Bachelor!) möglich, ein (bzw. maximal zwei aufeinander folgende) Urlaubssemester zu beantragen.

Hinsichtlich der Formalia finden Sie auf den Seiten der Universität ausführliche Informationen sowie auch einen entsprechenden Urlaubsantrag. Auf letzterem finden Sie auch die zu beachtenden Fristen.

Den Antrag müssen Sie an die Studierendenadministration (Seminarstr. 2) richten. Auch im 1. Sem. MSc ist es grundsätzlich möglich, ein Urlaubssemester zu nehmen, bedarf aber der Zustimmung der ZUV.

Bitte beachten Sie, dass auch im Falle eines Urlaubssemesters die Verwaltungskosten und der Sozialbeitrag für das Studentenwerk sowie der Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft gezahlt werden müssen. Ein Urlaubssemester lohnt sich dann, wenn man darauf angewiesen ist, dass Studium in Regelstudienzeit abzuschließen, da das Urlaubssemester nicht auf die Fachsemesterzahl angerechnet wird. Das hat in der Regel nur für Bafög-Empfängerinnen und Stipendiatinnen Relevanz.

Bitte beachten Sie, dass Sie während eines Urlaubssemesters keine Prüfungsleistungen abgeben dürfen!

Siehe auch Auslandssemester.