Die Prüfungen sind in den Prüfungsordnungen des BSc- bzw. MSc-Studiengangs geregelt.
Ratschläge zum Umgang mit Prüfungen finden Sie hier.
Eine Liste der Prüfungsberechtigten am Psychologischen Institut befindet sich der Seite der Fakultät zu den Prüfungsberechtigten.
Klausuren finden in der Regel in den letzten beiden Wochen der Vorlesungszeit oder der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit statt, können aber auch bis in die ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit gelegt werden. Viele Dozierende bieten mittlerweile aber 2 Wahltermine für die Klausuren an. Der 1. Termin liegt dann in der Regel am Ende der Vorlesungszeit, der zweite kurz vor Beginn des neuen Semesters. Bei der Prüfungsanmeldung können Sie sich entscheiden für welchen Termin Sie sich anmelden wollen.
Informationen zu An-und Abmeldungen von Prüfungen finden Sie unter Prüfungsanmeldung.
Durch eine Prüfungen fallen: Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, haben Sie die Pflicht den nächst möglichen Prüfungstermin wahrzunehmen (=zweiter Versuch). Eine zweite Wiederholung (=dritter Versuch) ist nur in zwei Fällen pro Studium möglich (jeweils zwei im BSc und im MSc).
Eine nicht bestandene Prüfung erscheint im Transcript of Records (und bleibt dort auch stehen), aber nicht auf dem Zeugnis.