Die Noten für Prüfungsleistungen werden laut § 12 der Prüfungsordnung ("Bewertung der Prüfungsleistungen") von den jeweiligen Prüfern bzw. Prüferinnen festgesetzt.
Für die Bewertung der Leistungen sind folgende Noten zu verwenden:
- 1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung;
- 2 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt;
- 3 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen An-forderungen entspricht;
- 4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt;
- 5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.
Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können Zwischenwerte durch Verringern oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 gebildet werden; die Note 0,7 und Zwischenwerte über 4,0 sind ausgeschlossen.
Aus den ungerundeten Modulteilnoten wird eine Modulendnote entsprechend der Anzahl der Leistungspunkte ermittelt. Ist in einem Modul eine Modulabschlussprüfung abzulegen, so bildet die Note der Modulabschlussprüfung die Note für dieses Modul.
Bei der Bildung der Modulendnoten und der Gesamtnote der Master-Prüfung wird nur die erste Stelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Eine Modulendnote und die Gesamtnote der Master-Prüfung lautet:
- bei einem Durchschnitt bis 1,5 sehr gut
- bei einem Durchschnitt von 1,6 bis 2,5 gut
- bei einem Durchschnitt von 2,6 bis 3,5 befriedigend
- bei einem Durchschnitt von 3,6 bis 4,0 ausreichend
Aus welchen Teilleistungen sich die jeweilige Modulendnote zusammensetzt, steht außerdem in den Modulhandbüchern des BSc bzw. MSc-Studiengangs.
Bachelor-Durchschnittsnote (Gesamtnote):
Bei der Berechnung der Bachelornote werden laut Prüfungsordnung die Modulnoten aller benoteten Module mit ihrem numerischen Wert vor einer Rundung herangezogen und entsprechend ihrer Leistungspunkte gewichtet. Die Bachelorarbeit wird bei der Berechnung der Gesamtnote mit dem Faktor 2 gewichtet.
Ein Widerspruch gegen vergebene Noten ist nicht möglich, es sei denn, es werden unfaire Bedingungen beanstandet.
Zur Bildung der Modul-Endnoten:
Jede Beschreibung im Modulhandbuch, die die Zusammensetzung der Modul-Endnote mit "Benotung von X oder X. Wenn zwei Noten eingebracht werden, wird der Mittelwert als Modulnote verwendet" angibt sagt aus, dass Sie wählen können, ob sich die Modulendnote nur aus einer oder zwei Teilleistungen zusammensetzt. Das heißt Sie müssen sich vor Ablegen der Prüfungsleistung entscheiden, ob Sie eine Note haben möchten oder ob Ihnen bestanden ausreicht. Entscheiden Sie sich für die Benotung beider Teilleistungen, so wird für die Modulendnote der Mittelwert gebildet. Grundsätzlich gilt: *Eine einmal eingetragene Note kann nicht mehr gelöscht (sondern höchstens noch mit einer anderen verrechnet) werden*.
Beispiel 1: Pflichtmodul DCPs: Developmental and Clinical Psychologie Studentin Petra Psycho besucht im WiSe 13/14 die Vorlesung "Developmental Psychology" und entscheidet sich für diese Prüfungsleistung (Lerntagebücher und Klausur) eine Note haben zu wollen. Das Ergebnis ist eine Note: 2,3. Im SoSe 14 besucht Petra Psycho die Vorlesung "Clinical Psychology and Psychotherapy" und entscheidet sich ebenfalls für eine Benotung der Prüfungsleistung (Klausur), da sie hofft über eine Verrechnung, die Modulendnote aufzubessern. Note: 1,7 Modulendnote ist somit: (2,3 + 1,7) / 2 = 2,0
Beispiel 2: Pflichtmodul DCPs: Developmental and Clinical Psychologie Studentin Petra Psycho besucht im WiSe 13/14 die Vorlesung "Developmental Psychology" und entscheidet sich für diese Prüfungsleistung (Lerntagebücher und Klausur) eine Note haben zu wollen. Das Ergebnis ist eine Note: 2,3. Im SoSe 14 besucht Petra Psycho die Vorlesung "Clinical Psychology and Psychotherapy" und entscheidet sich keine weitere Note für die Prüfungsleistung (Klausur) haben zu wollen, diese "nur" bestehen zu wollen, da sie mit der Modulendnote 2,3 zufrieden ist. Modulendnote ist somit: 2,3
Beispiel 3: Pflichtmodul DCPs: Developmental and Clinical Psychologie Studentin Petra Psycho besucht im WiSe 13/14 die Vorlesung "Developmental Psychology" und entscheidet sich für diese Prüfungsleistung (Lerntagebücher und Klausur) keine Note haben zu wollen, diese "nur" bestehen zu wollen. (Möglicherweise interessiert sie das Fach inhaltlich nicht so sehr, oder ihr ist bereits zu Beginn des Semesters klar, dass sie im kommenden SoSe viel mehr Zeit haben wird, sich auf die Klips-Klausur vorzubereiten, o.ä.) Im SoSe 14 besucht Petra Psycho die Vorlesung "Clinical Psychology and Psychotherapy" und braucht nun noch eine Note in dieser Prüfungsleistung (Klausur), eine Wahl bleibt ihr zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Note: 1,7 Modulendnote ist somit: 1,7