Das Studium von A - Z - Begriff

Wenn es Ihnen aufgrund von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen nicht möglich ist, Prüfungsleistungen unter den sonst üblichen Bedingungen erbringen zu können, steht Ihnen ein Anspruch auf Nachteilsausgleich zu. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Zentralen Universitätsverwaltung.