Das Studium von A - Z - Begriff

Als Studentin gilt für Sie der gesetzliche Mutterschutz. Das Gesetz soll Ihnen ermöglichen, Ihr Studium in dieser Zeit ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit oder der Ihres Kindes so gut es geht, fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen. Regelungen in anderen Arbeitsschutzgesetzen bleiben unberührt.

Wenn Sie schwanger sind, müssen Sie Ihre Schwangerschaft mit diesem Antrag der Studienberatung mitteilen.

Stefanie Glawe und Hannah Neubauer sind Mutterschutzbeauftragte für Studierende im Fach Psychologie.

Wir sind verpflichtet die zuständige Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Karlsruhe, über Ihre Schwangerschaft zu informieren (§ 10 und § 27 MuSchG).

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Mutterschutz für Studierende.