Das Studium von A - Z - Begriff

Die Universität Heidelberg hält bis zu 5 Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages ohne Berücksichtigung der Auswahlkriterien (z.B. Durchschnittsnote, Wartezeit) unmittelbar zur Zulassung vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zu den Sonderanträgen für das 1. Fachsemester bzw. für das 1. Fachsemester Master.

Auf dieser Seite finden Sie Details zu den erforderlichen Begründungen.