Das Studium von A - Z - Begriff

Der Fachschaftsrat (nicht zu verwechseln mit dem Fachrat) ist das „Exekutivorgan“ der Fachschaft. Er hat sich nach Einführung der Verfassten Studierendenschaft (StuRa) als die offizielle Vertretung der Psychologie-Studierenden konstituiert und besteht deshalb (im Gegensatz zu anderen Unigremien) nur aus Studierenden der Psychologie. Dabei übernimmt der Fachschaftsrat v.a. organisatorische Aufgaben, so z.B. die Verteilung der Gelder, die den Psychologiestudierenden zustehen.

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Der Fachschaftsrat wird von den Studierenden des Fachs Psychologie gewählt. Jeder Psychologiestudierende kann sich als KandidatIn für den Fachschaftsrat aufstellen lassen.