Das Studium von A - Z - Begriff

Der Fachrat ist die fachbezogene Zusammenkunft der Mitglieder einer oder mehrerer Einrichtungen der Universität. Er entwickelt und koordiniert Vorschläge und Konzepte zu Studium, Lehre und damit verbundenen Aufgaben innerhalb eines Fachs. Er unterstützt insbesondere das Direktorium und die Studienkommission bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Aufgaben des Fachrats sind:

  1. Entwurf und Überarbeitung von Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbüchern;
  2. Einsatz der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel und Räume;
  3. Planung des Lehrangebots;
  4. Evaluation und Entwicklung der Lehre;
  5. Stellungnahme zu Ausrichtung und Besetzung von Hochschullehrerstellen;
  6. Information der Mitglieder des Fachs über die Arbeit des Fachrats und Möglichkeiten zur Mitarbeit

Flyer der Fachschaftskonferenz

Unispiegel-Artikel zum Fachrat