Das Studium von A - Z - Begriff

Mit Abschluss Ihrer letzten Prüfungsleistungen und fehlernder Rückmeldung für das darauffolgende Semester werden Sie immer automatisch zum Ende des Semesters (31.03. oder 30.09.) exmatrikuliert. Die Exmatrikulation erfolgt durch die Studierendenadministration, nicht durch das Prüfungsamt. Bei der Studierendenadministration können Sie, wenn benötigt, auch eine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten. Dazu muss die Exmatrikulation aber bei der Studierendenadministration im Vorfeld beantragt werden.