Das Studium von A - Z - Begriff

Die Bundesausbildungsförderung (BAföG) soll jungen Leuten unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine qualifizierte Ausbildung ermöglichen, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Hälfte des erhaltenen Geldes wird vom Staat bezuschusst, d.h. nach Beendigung des Studiums muss lediglich die Hälfte zurückgezahlt werden.

Voraussetzungen für einen generellen Anspruch auf BAföG sind:

  • ein Alter unter 30 Jahren
  • das Studieren in einem Erststudium.

Das Studierendenwerk empfiehlt allen Studierenden ihren Anspruch auf Förderung abzuklären. Der Bafög-Rechner hilft für eine erste Einschätzung. Weitere ausführliche Informationen bieten die Seiten des Studierendenwerks.

Für die Unterzeichnung des Formblatt 5 - Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG wenden Sie sich bitte an die BAföG-Beauftragten des Psychologischen Instituts