Das Studium von A - Z - Begriff

Die Bundesausbildungsförderung (BAföG) soll jungen Leuten unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine qualifizierte Ausbildung ermöglichen, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Hälfte des erhaltenen Geldes wird vom Staat bezuschusst, d.h. nach Beendigung des Studiums muss lediglich die Hälfte zurückgezahlt werden.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für einen generellen Anspruch auf BAföG sind:

  • ein Alter unter 30 Jahren
  • das Studieren in einem Erststudium.

Das Studentenwerk empfiehlt allen Studierenden ihren Anspruch auf Förderung abzuklären. Hierfür genügt bereits ein Kurzantrag. Weitere ausführliche Informationen bieten die Seiten des Studentenwerks.