Das Studium von A - Z - Begriff

Sofern von den jeweiligen Dozenten nicht anders festgelegt, besteht in Seminaren grundsätzlich Anwesenheitspflicht, in Vorlesungen jedoch nicht. Bei Anwesenheitspflicht sind in der Regel höchstens zwei Fehltermine pro Semester zulässig. Abweichende Regelungen können mit dem/der jeweiligen Dozenten/Dozentin besprochen werden.

Bei Schwierigkeiten können Sie sich auch an die Fachstudienberatung wenden.