FAQ – Eingeschriebene Studierende
Muss ich im Rahmen des Moduls Grundlagenerweiterung 15 Vpn-Stunden nachweisen? – Ja, wenn Sie Ihr Studium im Wintersemester 2021 oder später begonnnen haben. Senden Sie die eingescannten Nachweise zur Eintragung ans Prüfungsamt, Sie haben dafür bis zum Studienende Zeit. Anrechenbar sind alle Vpn-Stunden-Nachweise der Fakultät für Verhaltens- und empirische Kulturwissenschaften (z. B. auch Sport oder Bildungswissenschaften; es ist zulässig, diesselben Nachweise in zwei Fächern einzureichen).