Corona-Verordnung für die Bibliothek
Published 04. April 2022
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Ab dem 3. April entfällt die 3G-Regelung mit entsprechender Nachweiskontrolle.
Aufgehoben wird auch die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
Jedoch gilt für alle Räumlichkeiten der Universität die dringende Empfehlung, eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zu tragen.