Ab sofort: Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske
Veröffentlicht am 17. Januar 2022
Ab sofort besteht in allen für den Studienbetrieb bestimmten Räumen und Flächen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder eines Atemschutzes vergleichbaren Standards (KN95, N95, KF 94, KF 99).
Eine korrekt getragene FFP2-Maske kann das Infektionsrisiko erheblich senken.
Bitte beachten Sie auch weiterhin die Maßnahmen der Universität zum Schutz vor dem Coronavirus