Corona-Verordnung für die Bibliothek
Published 25. August 2021
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Gemäß der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung (gültig ab 16.08.2021) ist die Nutzung der Lese- und Arbeitsbereiche der Bibliothek nur nach Vorlage eines tagesaktuellen negativen Coronatests eines offiziellen Testanbieters, eines Genesenennachweises oder eines Impfnachweises gegen das Coronavirus möglich.
Hiervon ausgenommen ist der Zutritt zwecks Ausleihe oder Rückgabe von Medien.