Arbeitseinheit Allgemeine Psychologie und kognitive Selbstregulation

FAQ

FAQ

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu unserer Abteilung rund ums Studium und Forschung.


1. Ich möchte eine Abschlussarbeit bei Ihnen schreiben. Was muss ich beachten und wie gehe ich am Besten vor?

Generell gibt es zwei Arten von Abschlussarbeiten in unserer Abteilung: Projektbezogene und freie Abschlussarbeiten. Schauen Sie gerne bei den aktuellen Projekten, ob Sie ein Themenbereich besonders interessiert und kontaktieren Sie die Verantwortlichen direkt, um zu erfahren, ob aktuell in den Projekten Abschlussarbeiten angeboten werden.

Sie interessieren sich für ein bestimmtes Forschungsthema unserer Abteilung? Wenden Sie sich direkt an die jeweiligen Mitarbeitenden. Bitte überlegen Sie sich im Vorfeld ein grobes Thema bzw. Fragstellung, bevor Sie uns kontaktieren.

2. Kann ich bei Ihnen ein Forschungspraktikum absolvieren?

Studierende der Universität Heidelberg können in unserer Abteilung Forschungspraktika absolvieren. Bitte kontaktieren Sie die entsprechenden wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen der Abteilung. Praktika für externe Personen bieten wir momentan nicht an. In Ausnahmefällen sind jedoch Praktika möglich. Wenden Sie sich dafür bitte direkt an die Abteilungsleitung.

3. Wo finde ich die Richtlinien zur Manuskriptgestaltung?

Alle Informationen zur Gestaltung eines Manuskriptes nach APA Vorgaben finden Sie unter diesem Link.

4. Ich möchte gerne an Studien Ihrer Abteilung teilnehmen. Wie gehe ich am Besten vor?

Wir sind immer auf der Suche nach Teilnehmer/innen für unsere psychologischen Studien. Die Teilnahme ist meist auch vergütet und Studierende der Psychologie erhalten Versuchspersonenstunden. Um den Prozess der Rekrutierung und Teilnahme an Studien zu vereinfachen, melden Sie sich bitte auf unserem Studienportal an. Hier finden Sie aktuelle Studien unserer und anderer Abteilungen des Psychologischen Instituts und können direkt mit den Versuchsleitern in Kontakt treten.

5. Ich benötige ein Gutachten für meine Stipendienbewerbung/ERASMUS/sonstige Bewerbung. Wie gehe ich hier vor?

Bitte schicken Sie Anfragen bezüglich eines Gutachtens ausschließlich an das Sekretariat Allgemeine Psychologie. Damit wir für Sie ein Gutachten verfassen können, müssen Sie über die Vorlesungen Allgemeine Psychologie I und II hinaus mindestens die Übung und/oder ein Seminar bei einer Mitarbeiter:in der Abteilung besucht haben. Außerdem benötigen wir vorab noch folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben von max. 2 Seiten (Warum sind Sie die richtige Person für die beantragte Förderung?)
  • Nachweis über ein Seminar/ die Übung der Allgemeinen Psychologie (Titel, Semester, Dozent:in) 
  • Notenauszug (Transcript of Records)
  • Adresse des Empfängers (Institution | Universität | Email-Adresse der zuständigen sachbearbeitenden Person)
  • Information, in welcher Sprache (deutsch oder englisch) das Gutachten erstellt werden muss
  • Gegebenenfalls Vordrucke/ Formulare für das Gutachten
  • Link/ Email-Adresse zur Einreichung (bzw. Informationen wie das Gutachten eingereicht werden soll). 

Klären Sie unbedingt vor  Ihrer Anfrage an uns, wie und mit welchem Formular das Gutachten eingereicht werden muss.

Bitte senden Sie die Unterlagen über die heiBOX oder per Anhang von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse aus an das Sekretariat Allgemeine Psychologie. Während der Vorlesungszeit dauert die Erstellung des Gutachtens – nach vollständiger Einreichung der oben gelisteten Unterlagen – mindestens zwei Wochen. Das Gutachten wird üblicherweise direkt von uns eingereicht (Sie erhalten eine entsprechende Info). Falls das Gutachten von Ihnen selbst eingereicht werden muss, können Sie es 14 Tage nach Anfrage im Sekretariat Allgemeine Psychologie abholen. Bitte melden Sie sich dafür vorher telefonisch oder per Mail an.

In der vorlesungsfreien Zeit werden Gutachten nur in Ausnahmefällen und mit einem Vorlauf von mindestens 4 Wochen erstellt.

6. Ich bin fachfremd und benötige eine Bescheinigung der von mir erbrachten Studienleistungen. Wie gehe ich vor?

Auch für fachfremde Studierende werden die Studienleistungen regulär ausschließlich über das LSF verbucht. Teilweise kann es bei der Weiterleitung von einem Prüfungsamt zum anderen zu Verzögerungen kommen. Sollte das für Sie zuständige Prüfungsamt jedoch nicht an das LSF angeschlossen sein, können Sie den folgenden Schein verwenden und diesen vorausgefüllt im Sekretariat Allgemeine Psychologie abgeben.