Psychotherapie
Wir bieten Psychotherapie an für Kinder und Jugendliche mit Störungen aus dem gesamten Spektrum der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dazu gehören u.a. Sozialverhaltensstörungen, Impulskontrollstörungen, ADHS, Aufmerksamkeitsstörungen, Ängste, Zwänge, somatoforme Störungen, Depressionen, Essstörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen, Bindungsstörungen, Regulationsstörungen. Die ambulanten psychotherapeutischen Behandlungen in der Hochschulambulanz sind verhaltenstherapeutisch orientiert. Die Psychotherapie wird in der Regel in wöchentlichen Sitzungen à 50 Minuten durchgeführt. Außerdem finden regelmäßig Gespräche mit den Sorgeberechtigten statt. Die Anzahl der Sitzungen wie auch die Dauer der Therapie können individuell unterschiedlich sein.
Informationen für Kinder: Wenn du dich gut mit deiner Therapeutin verstehst und ihr alle, auch deine Eltern, nach dem Kennenlernen findet, dass eine Therapie eine gute Idee wäre, kommst du dann meistens einmal in der Woche zu deiner Therapeutin. Das dauert 50 Minuten, also ungefähr so lange wie eine Schulstunde. Eine Therapie kann unterschiedlich lang sein. Manche Therapien dauern nur ein paar Monate. Manchmal braucht man ein bisschen mehr Hilfe und die Therapien können länger gehen. Deine Therapeutin entscheidet nicht alleine, wie lang deine Therapie gehen soll. Sie spricht mit dir und deinen Eltern darüber. In der Therapie wird oft geredet. Du kannst erzählen, was du auf dem Herzen hast und worüber du nachdenkst. Es wird auch gemeinsam überlegt, wie es dir bessergehen kann. Die Therapeutin bringt dir zum Beispiel kleine Tricks bei, um Gefühle zu beruhigen oder um sich besser konzentrieren zu können. Manchmal werden die Sachen auch direkt geübt. Manchmal wird in der Therapie auch was aufgeschrieben, gemalt oder etwas gespielt. Viele Kinder, die schon hier bei uns waren, sagen, dass es ihnen viel Spaß gemacht hat und ihnen geholfen hat. Und wir verraten nichts weiter! Jedes Kind bekommt bei uns eine Akte. In der Akte wird gesammelt, was während der Stunden mit dir und deinen Eltern besprochen wurde. In die Akte darf nur deine Therapeutin hineinschauen, sonst niemand. Deine Therapeutin darf Sachen, die du ihr erzählt hast, nicht weitererzählen. Das nennt man „Schweigepflicht“.