(2) Empirisch-experimentelle Validierung der psychischen Realgeltung des Konstrukts

Das Konstrukt der Argumentationsintegrität bezieht sich auf die Einhaltung bzw. Verletzung von Regeln des argumentativen Austauschs. Die theoretische Konstruktexplikation führte zu 11 Klassen argumentativer Regelverletzungen (Integritätsstandards), die sich als ethische Kriterien zur Bewertung von Argumentationsbeiträgen auffassen lassen (vgl. Punkt 1). Die psychische Realgeltung dieser Standards wurde in mehreren Validierungsstudien empirisch experientell überprüft. Dabei wurde angenommen, daß den Standards auf seiten der Argumentationsteilnehmer/innen subjektive Wertstandards entsprechen. Standardverletzungen sollten daher kommunikativ auffällig sein und sowohl von Betroffenen als auch neutralen Personen negativ bewertet werden. Außerdem wurde angenommen, daß Argumentationsintegrität eine eigenständige Bewertungsdimension darstellt, die sich von der ethisch neutralen Bewertungsdimension der (Un-)Höflichkeit unterscheidet. Entsprechend sollten Personen zwischen unhöflichen Äußerungen einerseits und unintegren Äußerungen andererseits unterscheiden (Blickle & Groeben 1990).

Die Überprüfung dieser Hypothesen erfolgte mittels des Szenario-Ansatzes. Das heißt, es wurden verschriftete (authentische) Argumentationsepisoden vorgegeben, die hinsichtlich der Faktoren (Un-) Integrität und (Un-)Höflichkeit variiert waren. Als abhängige Variable wurden reaktive und spontane Diagnosen auf Merkmals- und Standardebene sowie reaktive Bewertungen aus Betroffenen-Perspektive und neutraler Perspektive erhoben. Zusätzlich wurde ein Höflichkeits-, ein Integritäts- und ein Akzeptabilitäts-Rating durchgeführt. Als Kontrollvariablen wurden Alter, Geschlecht und Schulbildung der Vptn erhoben.

Insgesamt konnte die kommunikative Auffälligkeit von Integritätsverletzungen sowie deren Negativbewertung für alle 11 Standards bestätigt werden. Ebenso zeigte sich, daß Personen bei den Standards 1-5 zwischen unhöflichem und unintegrem Argumentieren unterscheiden. Allerdings ist einschränkend festzuhalten, daß Unhöflichkeit zwar nicht als Unintegrität fehldiagnostiziert wird, daß jedoch Höflichkeit sich maskierend auf die Diagnose argumentativer Unintegrität auswirken kann. Argumentationsintegrität stellt somit nach unseren Befunden auch bei nicht sophistizierten Argumentationsteilnehmern/innen eine relevante Bewertungsdimension dar (Schreier & Groeben 1992; Schreier, Groeben & Blickle 1995).

In drei weiteren (aufeinander aufbauenden) Szenario-Studien wurde der Einfluß motivationaler Persönlichkeitsvariablen auf die Diagnose und Thematisierung argumentativer Unintegrität untersucht. Dabei wurden folgende motivationalen Variablen einbezogen: Macht- und Anschlußmotiv, Selbstbeherrschung und -kontrolle, Assertivitätstendenz, Tendenz zur Konfliktvermeidung, aufsuchende und meidende Argumentationstendenz, Ruminationstendenz, locus of control und Gerechtigkeitssensibilität. Die Motive wurden sowohl mit Motivgittern als auch mit Fragebogen erhoben. Die Überprüfung erfolgte anhand von Argumentationsepisoden, die hinsichtlich der beiden Faktoren (Un-)Integrität und (Un-)Höflichkeit variiert waren. Als abhängige Variable wurden die Spontandiagnose, die Absichtszuschreibung und der Thematisierungswunsch sowie die reaktive Diagnose auf Merkmals- und auf Standardebene erhoben. Die Auswertung erfolgte mittels Regressionsanalysen mit simultaner und schrittweiser Parameterschätzung.

Die Ergebnisse zeigen einen eindeutigen Einfluß der Variablen 'locus of control'. Danach nimmt mit zunehmender internaler Attributionsvoreingenommenheit die korrekte Unintegritätsdiagnose zu, mit zunehmender Attribution auf Zufall hingegen steigt insbesondere die Anzahl der Fehldiagnosen integrer Argumentationsepisoden als uninteger. Auch das Situations-Emotions-Inventar zur Erfassung von Empörung bei erlebter Ungerechtigkeit hatte einen signifikanten Einfluß auf die (reaktive) Unintegritätsdiagnose. Darüber hinaus hat auch die als Kontrollvariable berücksichtigte Schulbildung der Vptn einen Einfluß auf die Korrektheit der Diagnose und läßt vermuten, daß die Diagnose argumentativer Unintegrität auch von der verbalen, gegebenenfalls sozialen, Intelligenz abhängen dürfte (Blickle 1993; Blickle 1995a; 1995b).

Publikationen

Blickle, G. 1995a: Zur Dimensionalität und Validität des Konstruktes der Argumentativität als differentiellem Persönlichkeitsmerkmal. Zeitschrift für differentielle und diagnostische Psychologie 2, 82-93.

Blickle, G. 1995b: Conceptualization and measurement of argumentativeness: a decade later. Psychological Reports 77, 99-110.

Schreier, M, Groeben, N. & Blickle, G. 1995: The effects of (un-)fairness and (im-)politeness on the evaluation of argumentative communication. Journal of Language and Social Psychology Vol. 14, 3, 260-288.

 

Berichte des SFB 245

Blickle, G. 1993: Argumentationsintegrität (IX): Personale Antezedensbedingungen der Diagnose argumentativer Unintegrität. Bericht Nr. 57. (80 S.).

Blickle, G. & Groeben, N. 1990: Argumentationsintegrität (II): Zur psychologischen Realität des subjektiven Wertkonzepts - ein experimenteller Überprüfungsansatz am Beispiel ausgewählter Standards. Bericht Nr. 29. (58 S.).

Schreier, M. & Groeben, N. 1992: Argumentationsintegrität (VIII): Zur psychologischen Realität des subjektiven Wertkonzepts. Eine experimentelle Überprüfung für die 11 Standards integren Argumentierens. Bericht Nr. 53. (85 S.).

 


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