(1) Explikation und binnenstrukturierende Ausdifferenzierung des Konstrukts Argumentationsintegrität

Die Explikation des Konstrukts Argumentationsintegrität erfolgte in Auseinandersetzung mit der kontemporären Argumentationstheorie, die im wesentlichen durch eine Dichotomie zwischen deskriptiven und präskriptiven Ansätzen gekennzeichnet ist. In Abgrenzung zu dieser Dichotomisierung gehen wir davon aus, daß Argumentation einen Begriff darstellt, der sowohl eine deskriptive als auch eine präskriptive Verwendungsweise zuläßt. Entsprechend haben wir den Gesprächstyp Argumentation wie folgt definiert (präskriptive Bedeutungselemente sind kursiv gesetzt):

In einer Argumentation wird versucht,
eine strittige Frage (Voraussetzung)
durch partner-/zuhörerbezogene Auseinandersetzung (Prozeß)
einer möglichst rational begründeten Antwort (Ziel)
von möglichst kooperativer transsubjektiver Verbreitung (Ziel)
zuzuführen.

Die Explikation des Konstrukts der Argumentationsintegrität setzt dabei an der präskriptiven Verwendungsweise des Argumentationsbegriffs (die wir für die Alltagskommunikation als die typischere erachten) mit den Zielmerkmalen der Rationalität und Kooperativität an. Damit diese Zielmerkmale erreichbar bleiben, müssen Argumentationen bestimmten Bedingungen genügen. Unter Rückgriff auf die argumentationstheoretische Literatur haben wir vier solcher Bedingungen expliziert: (I) formale Richtigkeit; (II) inhaltliche Richtigkeit/Aufrichtigkeit; (III) inhaltliche Gerechtigkeit; (IV) prozedurale Gerechtigkeit/Kommunikativität. Wir gehen davon aus, daß Teilnehmer/innen an einer Argumentation sowohl die präskriptiven Zielmerkmale als auch die Argumentationsbedingungen zumindest ungefähr kognitiv abbilden und sowohl an sich als auch an andere die Erwartung haben, daß die Argumentationsbedingungen eingehalten werden. Integres Argumentieren definieren wir vor diesem Hintergrund als die wechselseitige Verpflichtung, nicht wissentlich etwas zu tun, was die Argumentationsbedingungen verletzt; unintegres Argumentieren läßt sich analog als wissentlicher Verstoß gegen die Argumentationsbedingungen definieren (Groeben, Schreier & Christmann 1990; 1993; Schreier, Groeben & Christmann 1995).

Komplementär zu den Argumentationsbedingungen sind im nächsten Schritt Merkmale des unintegren Argumentierens formuliert worden, die auf hohem Abstraktionsniveau Klassen argumentativer Regelverletzungen zusammenfassen: (I) fehlerhafte Argumentationsbeiträge; (II) unaufrichtige Argumentationsbeiträge; (III) inhaltlich ungerechte Argumente; (IV) ungerechte Interaktionen. Diesen Merkmalen wurden in einem weiteren Differenzierungsschritt 11 Standards des integren Argumentierens zugeordnet, die auf der Grundlage einer empirischen Experten- und Laien-Kategorisierung ethisch problematischer Strategien der Rhetorik (Schreier 1994) gewonnen wurden. Dabei wurden 86 Strategien von 30 Experten/innen und 35 Strategien von 60 Laien (30 mit und 30 ohne Abitur) nach ihrer Redlichkeit beurteilt und nach ihrer Ähnlichkeit klassifiziert (Schreier & Groeben 1990; Schreier 1992; Schreier unter Mitarbeit von Czemmel 1992). Die Ähnlichkeitssortierungen wurden clusteranalytisch ausgewertet, wobei sich zwischen den drei Vptn-Gruppen keine signifikanten Unterschiede ergaben.

Es resultieren so 11 Cluster, die sich als Standards des integren Argumentierens interpretieren lassen. Nachfolgend werden die den 4 Merkmalen des unintegren Argumentierens zugeordneten Standards sowie die empirisch zu den einzelnen Standards gehörenden Strategien aufgeführt (Schreier 1992; Schreier & Groeben 1995):

 

1. Stringenzverletzung: Unterlasse es, absichtlich in nicht stringenter Weise zu argumentieren (Umkehrschlüsse, Fehlschlüsse, danach-deshalb-Argumentation, Vermischen von Ursache und Gleichzeitigkeit).

2. Begründungsverweigerung: Unterlasse es, Deine Behauptungen absichtlich nicht oder nur unzureichend zu begründen (Allgemeinheitsverweis, bloßer Ähnlichkeitsverweis, reine Behauptungswiederholung, Präzedenzverweis).

3. Wahrheitsvorspiegelung: Unterlasse es, Behauptungen als objektiv wahr auszugeben, von denen Du weißt, daß sie falsch oder nur subjektiv sind (eigene Sicht als gesicherte Tatsache darstellen, falsche Behauptungen aufstellen).

4. Verantwortlichkeitsverschiebung: Unterlasse es, Verantwortlichkeiten absichtlich ungerechtfertigt in Abrede zu stellen, in Anspruch zu nehmen oder auch auf andere (Personen oder Instanzen) zu übertragen (Zuständigkeit abstreiten, Sündenböcke suchen, ungerechtfertigt Verdienste in Anspruch nehmen).

5. Konsistenzvorspiegelung: Unterlasse es, absichtlich nicht oder nur scheinbar in Übereinstimmung mit Deinen sonstigen (Sprech-)Handlungen zu argumentieren (Prinzipienverschiebung, Hintertürchen offenhalten).

6. Sinnentstellung: Unterlasse es, fremde oder eigene Beiträge sowie Sachverhalte absichtlich sinnentstellend wiederzugeben (bewußtes Mißverstehen, Herunterspielen, Strohmänner aufbauen).

7. Unerfüllbarkeit: Unterlasse es, und sei es auch nur leichtfertig, für solche (Handlungsauf-)Forderungen zu argumentieren, von denen Du weißt, daß sie so nicht befolgt werden können (zwei sich wechselseitig ausschließende Forderungen aufstellen, Unerfüllbarkeit).

8. Diskreditieren: Unterlasse es, andere Teilnehmer/innen absichtlich oder leichtfertig zu diskreditieren (persönlich werden, den Gegenüber lächerlich machen, Absprechen der Argumentationsfähigkeit, moralische Redlichkeit anzweifeln, Entwertung der Selbstdefinition des Gegenüber).

9. Feindlichkeit: Unterlasse es, Deinen Gegner in der Sache absichtlich als persönlichen Feind zu behandeln (Einschnappen, Provozieren, Einschüchterungsversuche durch Grobheiten).

10. Beteiligungsbehinderung: Unterlasse es, absichtlich in einer Weise zu interagieren, die das Mitwirken anderer Teilnehmer/innen an einer Klärung behindert (Unterbrechen, Monologisieren, gehäufte Verwendung von Fachausdrücken und Fremdwörtern).

11. Abbruch: Unterlasse es, die Argumentation ungerechtfertigt abzubrechen (strittige Frage als irrelevant darstellen, Rückzug auf scheinbar bereits Ausdiskutiertes).

Dieses empirisch validierte Standard-System, das angibt, welche Sprechhandlungen in Argumentationen unter Integritätsperspektive zu unterlassen sind, wurde sämtlichen weiteren Arbeiten des Projekts zugrunde gelegt.

Publikationen

Groeben, N., Schreier, M. & Christmann, U. 1993: Fairness beim Argumentieren: Argumentationsintegrität als Wertkonzept einer Ethik der Kommunikation. Linguistische Berichte 147, 355-382.

Schreier, M. 1994: Unfaire Strategien der Gebrauchsrhetorik: Im Spannungsfeld zwischen Norm und Normalität. In: Spillner, B. (ed.), Fachkommunikation. Kongreßbeiträge der 24. Jahrestagung der Gesellschaft für Angewandte Liguistik, GAL e.V. Frankfurt/M. etc.: Lang, 229f.

Schreier, M. & Groeben, N. 1995: Ethical guidelines for the conduct in argumentative discussions: an exploratory study. Human Relations.

Schreier, M., Groeben, N. & Christmann, U. 1995: "That's not fair!" Argumentational integrity as an ethics of argumentative communication. Argumentation 9, 267-289.

Berichte des SFB 245 und Examensarbeiten

Groeben, N., Schreier, M. & Christmann, U. 1990: Argumentationsintegrität (I): Herleitung, Explikation und Binnenstrukturierung des Konstrukts. Bericht Nr. 28. (61 S.).

Schreier, M. 1992: Rhetorische Strategien und Integritätsstandards: Zur Relation von Rhetorik, Dialektik und Argumentationsintegrität. Unveröff. Diplomarbeit am Psychologischen Institut der Universität Heidelberg.

Schreier, M. unter Mitarbeit v. Czemmel, J. 1992: Argumentationsintegrität (VII): Wie stabil sind die Standards der Argumentationsintegrität? Bericht Nr. 48. (86 S.).

Schreier, M. & Groeben, N. 1990: Argumentationsintegrität (III): Rhetorische Strategien und Integritätsstandards. Bericht Nr. 30. (93 S.).

 


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