Praktikum

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ich brauche eine Bestätigung über ein Pflichtpraktikum
Allgemeine Praktikumsbestätigungen finden Sie bei den Dokumenten. Manche Praktikumsstellen verlangen allerdings eine personalisierte Bestätigung darüber, dass es sich um ein studienbedingtes Pflichtpraktikum handelt. Eine solche Bestätigung kann Ihnen durch die Fachstudienberatung Master oder Fachstudienberatung Bachelor ausgestellt werden.

Kann ich mein Praktikum auch in Teilzeit absolvieren?
Ja! Wichtig ist nur, dass Sie am Ende die nötigen Stunden zusammen bekommen (Bachelor neue PO: 150 Stunden OP, 240 Stunden BP/BQT 1; Bachelor alte PO: 240 Stunden; Master: 320 Stunden). Über welchen Zeitraum Sie diese Stundenzahl strecken ist flexibel.

Kann ich meine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft als Praktikum anerkennen lassen?
Leider können Hiwi-Tätigkeiten nicht als Praktikum angerechnet werden.

Kann ich meine Werksstudententätigkeit als Praktikum anerkennen lassen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Werksstudententätigkeiten als Praktikum anerkannt werden:

  1. die ausgeführten Tätigkeiten wurden von einem Diplom- oder Master-Psychologen angeleitet und von diesem mit Unterschrift bescheinigt
  2. die Tätigkeiten entsprechen den Inhalten einem psychologischen Praktikum

Was ist, wenn mein Betreuer kein Diplom- oder Master-Psychologe ist?
In diesem Falle kann eine formale Betreuung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Psychologischen Instituts erfolgen. Diese(r) muss schriftlich bestätigen, dass das Praktikum als ein psychologisches Praktikum in dem betreffenden Fachbereich (typischerweise A&O) angerechnet werden kann. Diese Bestätigung erfolgt formlos, beispielsweise per handschriftlichem Vermerk auf der Praktikumsteilnahmebescheinigung. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Praktikum angerechnet werden kann, besprechen Sie dies am besten vorab mit einer der Personen aus dem Psychologischen Institut, die für die Bestätigung in Frage kommen (im Zweifelsfall der jeweilige Professor bzw. die Professorin der Arbeitseinheit).

Im Falle von Auslandspraktika kann die betreuende Person eine dem Diplom oder Master äquivalente Qualifikation aufweisen.

Muss ein Praktikum im MSc im eigenen Schwerpunktbereich absolviert werden?
Nein - es gelten die oben genannten drei Kriterien, d.h., es muss sich um psychologische Tätigkeiten handeln, aber nicht um welche, die einem bestimmten Themenfeld (z.B. Klinische Psychologie oder A&O) zuordenbar sind.

Was ist bei einem Auslandspraktikum zu beachten?
Bei einem Auslandspraktikum muss die betreuende Person eine dem Psychologie-Diplom äquivalente Qualifikation aufweisen (in der Regel Master of Science). Es ist dabei ratsam, aber nicht notwendig, im Vorfeld mit der Studienberatung abzuklären, ob es Schwierigkeiten mit der Anerkennung geben kann.

Welche Praktika müssen vorab genehmigt werden?
Keine - es ist lediglich im Falle von außergewöhnlichen oder aufwändigen Praktika (z.B. Auslandspraktika) empfehlenswert, sich vorher zu erkundigen, ob es mit der Anerkennung Schwierigkeiten geben kann.

Macht es für die Anerkennung eines Praktikums einen Unterschied, ob es bezahlt wird oder nicht?
Nein - ein Praktikum kann unabhängig von der Vergütung anerkannt werden, sofern die Kriterien erfüllt sind.