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Bewerbungs- und Anmeldeschluss: PP / KJP

Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten: Bausteine

 

Für die Approbation zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. zum Psychotherapeuten müssen gem. § 1 Abs. 3 KJPsychTh-APrV mindestens 4.200 Stunden mit folgenden Ausbildungsbestandteilen nachgewiesen werden:

 

Ausbildungsbestandteil
Inhalte / Ziel
Mindestanzahl der Stunden
Übungen und Kurse zur Vermittlung von psychotherapeutischem Grund- und Spezialkenntnissen
600
Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Handeln und Erleben
120
Mind. ein Jahr praktische Tätigkeit an einer zugelassenen Kinder- und Jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung inkl. Behandlungsbeteiligung bei mind. 30 Patienten, die in Kurzdokumentationen nachgewiesen werden muss
1.200
Mind. ein halbes Jahr praktische Tätigkeit an einer zugelassenen Einrichtung der psycho-therapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
600
Erwerb sowie Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patienten mit Störungen mit Krankheitswert; mind. 6 Patientenbehandlungen unter Supervision*
600
Anleitung und Besprechung von Fragen der Fallbehandlung; mind. 50 Stunden davon sind als Einzelsupervision durchzuführen
150
Ausgestaltung der nicht vom Gesetzestext definierten Stundenzahl
930

 

* Mind. 6 ausführliche, anonymisierte, schriftliche Falldokumentationen über eigene Patientenbehandlungen

 

Alle aufgeführten Komponenten werden von unserem Weiterbildungsstudiengang in Kooperation mit diversen klinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz angeboten.

 

E-Mail: Seitenbearbeiter

Letzte Änderung: 20.02.2023 sp

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