Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten: Bausteine
Für die Approbation zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. zum Psychotherapeuten müssen gem. § 1 Abs. 3 KJPsychTh-APrV mindestens 4.200 Stunden mit folgenden Ausbildungsbestandteilen nachgewiesen werden:
Ausbildungsbestandteil |
Inhalte / Ziel | Mindestanzahl der Stunden |
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Übungen und Kurse zur Vermittlung von psychotherapeutischem Grund- und Spezialkenntnissen | 600 |
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Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Handeln und Erleben | 120 |
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Mind. ein Jahr praktische Tätigkeit an einer zugelassenen Kinder- und Jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung inkl. Behandlungsbeteiligung bei mind. 30 Patienten, die in Kurzdokumentationen nachgewiesen werden muss | 1.200 |
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Mind. ein halbes Jahr praktische Tätigkeit an einer zugelassenen Einrichtung der psycho-therapeutischen oder psychosomatischen Versorgung | 600 |
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Erwerb sowie Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patienten mit Störungen mit Krankheitswert; mind. 6 Patientenbehandlungen unter Supervision* | 600 |
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Anleitung und Besprechung von Fragen der Fallbehandlung; mind. 50 Stunden davon sind als Einzelsupervision durchzuführen | 150 |
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Ausgestaltung der nicht vom Gesetzestext definierten Stundenzahl | 930 |
* Mind. 6 ausführliche, anonymisierte, schriftliche Falldokumentationen über eigene Patientenbehandlungen
Alle aufgeführten Komponenten werden von unserem Weiterbildungsstudiengang in Kooperation mit diversen klinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz angeboten.