Universität Heidelberg

Qualifikationsarbeiten


In unserer Arbeitseinheit können BSc- und MSc-Arbeiten, Dissertationen und Habilitationen betreut werden. Es gelten die Richtlinien der Studien- und Prüfungsordnung unseres Instituts bzw. der Promotionsordnung oder der Habilitationsordnung unserer Fakultät.

BSc- und MSc-Arbeiten

Meistens ergeben sich die Themen für Arbeiten aus Gesprächen im Rahmen von Veranstaltungen, im Zusammenhang mit der Teilnahme am Empirischen Projektseminar in unserer Abteilung, während eines Forschungspraktikums oder bei einer Hiwi-Tätigkeit. Es ist jedoch auch jederzeit möglich, einen Dozenten konkret zu fragen, ob gerade Themen im Angebot sind.

Suchen wir von uns aus Studierende, die Interesse an einem bestimmten Projekt haben, so finden Sie entsprechende Angebote unserer Arbeitseinheit unter Qualifikationsarbeiten und Stellen.

Eine Betreuung von Arbeiten, deren Thema nicht zum Kerngebiet unserer Forschung gehört, ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Eine Betreuung von extern betreuten Qualifikationsarbeiten, für die eine Erhebung an anderen inner- oder außeruniversitären Instituten durchgeführt wird, ist prinzipiell möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  1. Die Betreuung in der anderen Institution erfolgt durch einen Wissenschaftler mit akademischem Abschluss.
  2. Ein Mitarbeiter unserer Arbeit findet das Thema interessant und ist bereit, es zu supervidieren und später zu begutachten.
  3. Es wird ein schriftlicher Zeit- und Arbeitsplan vorgelegt.
  4. Die Verantwortlichkeiten bei der Betreuung werden im Vorfeld geklärt und protokolliert.
  5. Der Betreuer unserer Institution hat das Recht, später an Veröffentlichungen der Daten zur Arbeit mitzuwirken und wird über entsprechende Pläne informiert.
  6. Der Kandidat nimmt entweder an der Veranstaltung Personenbezogene Schlüsselqualifikationen: Präsentation eigener Forschung (BA) oder an der Veranstaltung Projektbegleitung (MA) unserer Abteilung teil und stellt in diesem Rahmen das eigene Projekt vor.

Um den Arbeitsaufwand für alle Absolventen annähernd vergleichbar zu halten, legen wir folgende einheitliche Regeln zugrunde:

  • Pro ECTS Punkt werden gemäß Bologna-Vereinbarungen 30 Arbeitsstunden angesetzt.
  • Für BSc-Arbeiten werden 12 ECTS Punkte vergeben. Das entspricht 360 Arbeitsstunden oder 3 Monaten voller Arbeitszeit.
  • Für MSc-Arbeiten werden 30 ECTS Punkte vergeben. Das entspricht 900 Arbeitsstunden oder knapp 6 Monaten voller Arbeitszeit.

Häufig erweist es sich als praktikabel, die Arbeitszeit über einen etwas größeren Zeitraum zu verteilen. Die spezifischen Modalitäten des Zeitplans sind mit der Betreuerin abzusprechen.

Die meisten Qualifikationsarbeiten, die von unseren Mitarbeitern betreut werden, sind empirische Arbeiten und setzen eine Mitwirkung in der Datenerhebung und -kodierung voraus.
1/3 der abzuleistenden Arbeitszeit wird für die empirische Umsetzung (Planung, Erhebung, Kodierung) kalkuliert.

Dabei muss sich die Umsetzung nicht ausschließlich auf das eigene Projekt beziehen. So kann es durchaus sein, dass die Qualifikationsarbeit teilweise oder ganz auf Daten basiert, die bereits im Empra erhoben oder von einem anderen Team bzw. ausgewertet wurden. In diesem Fall erhalten die Studenten das Angebot, sich an der Erhebung bzw. Kodierung einer anderen Studie zu beteiligen. Eine Anrechnung von Arbeitsstunden, die im Rahmen des Empirischen Projektseminars, eines Forschungspraktikums oder einer Hiwi-Tätigkeit absolviert wurden, kann aus Gründen der Gleichbehandlung leider nicht erfolgen.

Die konkreten Modalitäten der Umsetzung eines empirischen Projektes werden mit dem Betreuer und dem Team unserer Arbeitseinheit im Vorfeld verabredet. Gleiches gilt für den Rahmen des Projektes (Altersgruppe, Stichprobenumfang, verwendete Verfahren bei der Datengewinnung, Auswertungsverfahren, Fragestellung, Zeitplan). Leichte Abweichungen vom ursprünglichen Plan kommen häufig vor. Änderungen werden nur im Einvernehmen zwischen Betreuer und Student vorgenommen.

Der Erstbetreuer stellt sicher, dass der Student in die projektrelevanten Methoden eingearbeitet wird, berät in Fragen der Durchführung und Auswertung und hilft bei der Literaturrecherche. Er/sie stellt auch sicher, dass das Arbeitspaket unter normalen Umständen innerhalb des vorgesehenen Stundenkontingentes zu bewältigen ist.

Teamarbeit von bis zu zwei Autoren ist möglich, wenn der Betreuer damit einverstanden ist und der geleistete Arbeitsaufwand dies rechtfertig. Dabei ist schriftlich festzuhalten, wer für welche Teile verantwortlich zeichnet.

Die Sprache der Arbeit kann Englisch oder Deutsch sein.

Der Umfang einer Standard BSc-Arbeit beträgt ca. 30 Seiten (ohne Anhang).
Der Umfang einer Standard MSc-Arbeit beträgt ca. 80 Seiten (ohne Anhang).
Dabei gilt es zu beachten, dass der Seitenumfang stark vom Thema abhängt.

Unsere Kriterien für die Bewertung von Standardarbeiten aus dem empirischen Bereich können Sie hier herunterladen.


Qualifikationsarbeiten in Form eines Fachzeitschriftenartikels

Es ist auch möglich, die Arbeit in Form eines Entwurfs für einen Fachzeitschriftenartikel zu schreiben. Dabei wird der Prozess der Einreichung eines Manuskriptes bei einem peer-reviewed Journal nachgebildet. Ob die Möglichkeit besteht, die eigene Qualifikationsarbeit in dieser Form zu schreiben, hängt von der Entscheidung der Erstbetreuerin ab. Sie schlägt ggf. ein passendes Journal vor.

Anschließend verfasst der Student selbständig ein Manuskript nach den Richtlinien der DGPs (bei deutschen Artikeln) oder der APA (bei englisch-sprachigen Artikeln) sowie gemäß den konkreten Anforderungen des jeweiligen Journals. Dieses Manuskript wird als erster Teil der Prüfungsleistung bei der Erstbetreuerin eingereicht.

Die Erstbetreuerin verfasst daraufhin zeitnah ein schriftliches Review, das Kritik und Verbesserungsvorschläge sowie eine Bewertung gemäß üblicher Standards (accepted, accepted with minor revision, substantial revision, major revision, reject) enthält.

Im Falle der Einladung zum Einreichen einer Revision erhält der Student Gelegenheit, die angesprochenen Kritikpunkte zu bearbeiten und eine revidierte Fassung zusammen mit Antworten zu den einzelnen Kritikpunkten als weitere Teil-Prüfungsleistung einzureichen.

Die spätere Bewertung der Arbeit bezieht (a) das ursprüngliche Manuskript, (b) die überarbeitete Version und (c) die Reaktionen auf die Reviewer-Kommentare ein. Sie wird auf der Basis aller nun vorliegenden Unterlagen auch von einem unabhängigen Zweitbetreuer vorgenommen.

Da es sich bei BSc- und MSc-Arbeiten um Prüfungsleistungen handelt, liegt das Recht an den Daten grundsätzlich beim Erstbetreuer. Es steht ihm/ihr jedoch offen, dem Studierenden anzubieten, später (nach Bewertung des eingereichten Manuskriptes) als Co-Autor an einer Veröffentlichung mitzuwirken. Die Entscheidung darüber hängt wesentlich von der Qualität der Vorlage ab.

Wir erwarten von allen Absolventen, die bei uns eine Qualifikationsarbeit schreiben, dass sie folgendes beachten: Die Arbeit umfasst

  1. eine 1-seitige Zusammenfassung, die mit dem Erstbetreuer abgestimmt wurde und später auf unserer Homepage veröffentlicht wird,
  2. den eigentlichen Haupttext inklusive Literaturverzeichnis,
  3. einen Anhang, der eine detaillierte Variablenbeschreibung, einen Ausdruck sämtlicher in der Arbeit thematisierter Datenanalysen und ggf. ergänzende Tabellen, Grafiken oder Auswertungen enthält.
  4. Jeder dieser drei Teile soll als getrenntes PDF-Dokument dem Erstbetreuer übermittelt werden.
  5. Zusätzlich bitten wir um eine Kopie der Datentabelle in Excel oder PASW/SPSS Format, die sämtliche, der eigenen Auswertung zugrunde liegende Daten enthält.

Dissertationen und Habilitationen

Die Leistungsvoraussetzungen für höhere Qualifikationsarbeiten sind in der Promotionsordnung bzw. der Habilitationsordnung unserer Fakultät geregelt.
Für die Betreuung von Dissertationen kommen nur habilitierte Mitarbeiter in Frage, für die Betreuung von Habilitationen nur Professoren.


Stand: 28.05.2018

 

Verantwortlich: E-Mail

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