Universität Heidelberg

Vergabe von ECTS-Punkten


Die Anzahl der ECTS-Punkte, die für eine Veranstaltung regulär vergeben werden, ist im Studienplan für das Fach Psychologie verankert und wird vom Dozenten zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

Bei Studierenden anderer Fächer oder ausländischer Universitäten besteht häufig die Notwendigkeit der Vergabe von mehr oder weniger ECTS-Punkten, als eigentlich vorgesehen sind. Sprechen Sie in diesem Fall gleich zu Beginn des Semesters mit der Dozentin ab, ob dies möglich ist, und wenn ja, wie die entsprechenden Konditionen im Einzelnen aussehen.

Sitzscheine werden nur gegen Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme (Unterschriftenliste) ausgestellt, wenn der Studienplan dies vorsieht. Die Anzahl der zu vergebenen Punkte wird vom Veranstaltungsleiter festgelegt. Dabei entspricht eine 2-stündige Veranstaltung mit Vor- und Nachbereitung 2 ECTS Punkten. Der Dozent kann schriftliche Nachweise der Vor- und Nachbereitung einfordern.

Die Vergabe von ECTS-Punkten setzt in jedem Fall die frist- und formgerechte Abgabe scheinrelevanter Unterlagen voraus! Maßgeblich dafür sind die Regelungen, die der Dozent den Veranstaltungsteilnehmern mitteilt. Bei Nicht-Einhaltung kann die Bescheinigung der Leistung verweigert oder an bestimmte Bedingungen (z.B. Überarbeitung) geknüpft werden.

Stand: 28.05.2018

 

Verantwortlich: E-Mail

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