Vergabe von ECTS-Punkten
Die Anzahl der ECTS-Punkte, die
für eine Veranstaltung regulär vergeben werden, ist
im Studienplan
für das Fach Psychologie verankert und wird vom
Dozenten zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
Bei Studierenden anderer Fächer oder ausländischer
Universitäten besteht häufig die Notwendigkeit der Vergabe
von mehr oder weniger ECTS-Punkten, als eigentlich vorgesehen sind.
Sprechen Sie in diesem Fall gleich zu Beginn des Semesters mit der
Dozentin ab, ob dies möglich ist, und wenn ja, wie die
entsprechenden Konditionen im Einzelnen aussehen.
Sitzscheine werden nur gegen
Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme
(Unterschriftenliste) ausgestellt, wenn der Studienplan dies vorsieht.
Die Anzahl der zu vergebenen Punkte wird vom Veranstaltungsleiter
festgelegt. Dabei entspricht eine 2-stündige Veranstaltung mit
Vor- und Nachbereitung 2 ECTS Punkten. Der Dozent kann schriftliche
Nachweise der Vor- und Nachbereitung einfordern.
Die Vergabe von ECTS-Punkten setzt in jedem Fall die frist- und
formgerechte Abgabe scheinrelevanter Unterlagen
voraus! Maßgeblich dafür sind die Regelungen, die
der Dozent den Veranstaltungsteilnehmern mitteilt. Bei Nicht-Einhaltung
kann die Bescheinigung der Leistung verweigert oder an bestimmte
Bedingungen (z.B. Überarbeitung) geknüpft werden.