Universität Heidelberg

Benotung von Studienleistungen


Die Vergabe von Noten für eine Leistung richtet sich nach den Anforderungen der jeweiligen Studienordnung der Teilnehmer und dem Angebot der Dozenten. Sie wird vom Dozenten vorgenommen.

Ist für eine Veranstaltung keine Benotung vorgesehen, der Student wünscht aber dennoch eine quantifizierte Bewertung, so muss der Veranstaltungsleiter gefragt werden, ob dies möglich ist und wenn ja, unter welchen Umständen.

Studierende der Psychologie müssen vor Ende des Semesters angeben, ob sie eine Bewertung wünschen, falls für den Veranstaltungstyp eine Wahl besteht. Kriterien für die Benotung werden vor Abnahme der Leistungsprobe bekannt gemacht.

Seminar- und Hausarbeiten

Die Inhalte, der Umfang und die Form von Seminar- bzw. Hausarbeiten sind im Vorfeld mit dem Dozenten abzusprechen oder werden von diesem zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Seminararbeiten können unterschiedliche Formen annehmen (z.B. Präsentationsskript, Lerntagebuch, Arbeitsmappe, Essay).
Hausarbeiten beziehen sich in der Regel auf ein definiertes Themengebiet, das mit dem Veranstaltungsleiter vereinbart wird und umfangreicher ist als eine Seminararbeit. Die konkreten Anforderungen richten sich u.a. nach der Anzahl zu erwerbender ECTS Punkte.
Die Bewertung wird durch den Veranstaltungsleiter vorgenommen.

Leider kommt es bei Seminar- und Hausarbeiten immer wieder zu Plagiatsfällen. Deshalb wird regelmäßig überprüft, ob eine schriftliche Arbeit tatsächlich selbständig verfasst wurde. Ist das nicht der Fall, meldet der Dozent den Vorfall umgehend beim Prüfungsamt und erkennt die Studienleistung ab.

Den Zeitpunkt der Bewertung eingereichter Unterlagen legt der Dozent fest. In jedem Fall steht diese spätestens vor Beginn des nachfolgenden Semesters, in der Regel jedoch deutlich früher zur Verfügung.

Benötigen Sie die Bescheinigung zu einem bestimmten Termin, dann besprechen Sie bitte frühzeitig mit dem Veranstaltungsleiter, ob dies möglich ist. Nicht immer sind wir in der Lage, jedem Studenten zu jeder gewünschten Zeit eine Bescheinigung auszustellen.

Spezielle Formulare von Studierenden anderer Fächer oder Universitäten sind nach Ende des Semesters ausgefüllt im Abteilungssekretariat vorzulegen und werden vom Veranstaltungsleiter mit einer Unterschrift (und ggf. einer Note) versehen.

Klausuren

Klausuren finden in der Regel gegen Ende des Semesters statt. Wir bemühen uns um eine Abstimmung der Termine mit anderen Fächern, um eine Überlastung zu verhindern.

Unser Sekretariat organisiert Räume und Termine für alle schriftlichen und mündlichen Prüfungen am Lehrstuhl sowie die Prüfungsbeisitzer.

Für Psychologiestudenten gilt die verbindliche Teilnahme an einer Veranstaltung, die am Ende des Semesters eine Klausur vorsieht, als Prüfungsanmeldung. Achten Sie daher unbedingt darauf, sich rechtzeitig im Prüfungsamt aus der Liste auszutragen, falls Sie im Laufe des Semesters entscheiden, nicht an der Klausur teilzunehmen. Studierende anderer Fächer, die an einer Veranstaltung mit schriftlicher Abschlussprüfung teilnehmen und einen benoteten Schein benötigen, müssen die reguläre Klausur mitschreiben.

Bei Nichterscheinen zu einer Klausur gilt die Prüfung als nicht bestanden, es sei denn, es wird für den betreffenden Tag ein ärztliches Attest vorgelegt.

Wird man während der Klausur beim Abschreiben erwischt, so gilt dies als Täuschungsversuch und die Prüfung muss wiederholt werden. Stellt der Dozent bei der Korrektur fest, dass begründeter Verdacht auf Abschreiben besteht, werden die betroffenen Studenten vorgeladen. Erhärtet sich der Verdacht, wird die Studienleistung nachträglich aberkannt.

Mündliche Prüfungen

Aktuell werden mündliche Prüfungen bei uns in folgendem Rahmen angeboten

  • Entwicklungsforschung im Diplom
  • Lehramtsprüfungen
  • Disputationen

Die Inhalte und der formale Ablauf der mündlichen Prüfungen richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Fächer sowie den Richtlinien des Prüfers.

Bei der Prüfungsanmeldung kontaktiert der Prüfling zunächst seinen Wunschprüfer und fragt, ob dieser zur Verfügung steht und worin die Prüfungsmodalitäten bestehen. Anschließend werden Formblätter ausgefüllt und in unserem Sekretariat eingereicht, damit der Prüfer sie unterschreiben kann.

Den Prüfungstermin, einen Beisitzer und Raum organisiert unser Sekretariat in Absprache mit dem Prüfer.

Bei Nicht-Erscheinen zur Prüfung gilt die Prüfung als nicht bestanden – es sei denn, der Kandidat legt ein schriftliches Attest vor.

Stand: 28.05.2018

 

Verantwortlich: E-Mail

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