Benotung von Studienleistungen
Die Vergabe von Noten für eine Leistung
richtet sich nach den Anforderungen der jeweiligen Studienordnung
der
Teilnehmer und dem Angebot der Dozenten. Sie wird vom Dozenten
vorgenommen.
Ist für eine Veranstaltung keine Benotung vorgesehen, der
Student wünscht aber dennoch eine quantifizierte Bewertung, so
muss der Veranstaltungsleiter gefragt werden, ob dies möglich
ist und wenn ja, unter welchen Umständen.
Studierende der Psychologie müssen vor Ende des Semesters
angeben, ob sie eine Bewertung wünschen, falls für
den Veranstaltungstyp eine Wahl besteht. Kriterien
für die Benotung werden vor Abnahme der
Leistungsprobe bekannt gemacht.
Seminar- und Hausarbeiten
Die Inhalte, der Umfang und die Form von Seminar- bzw.
Hausarbeiten sind im Vorfeld mit dem Dozenten abzusprechen oder werden
von
diesem zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Seminararbeiten können
unterschiedliche Formen annehmen (z.B. Präsentationsskript,
Lerntagebuch, Arbeitsmappe, Essay).
Hausarbeiten beziehen sich in der Regel
auf ein definiertes Themengebiet, das mit dem Veranstaltungsleiter
vereinbart wird und umfangreicher ist als eine Seminararbeit. Die
konkreten Anforderungen richten sich u.a. nach der Anzahl zu
erwerbender ECTS Punkte.
Die Bewertung wird durch den Veranstaltungsleiter vorgenommen.
Leider kommt es bei Seminar- und Hausarbeiten immer wieder zu Plagiatsfällen.
Deshalb wird regelmäßig überprüft,
ob eine schriftliche Arbeit tatsächlich selbständig
verfasst wurde. Ist das nicht der Fall, meldet der Dozent den Vorfall
umgehend beim Prüfungsamt und erkennt die Studienleistung ab.
Den Zeitpunkt der Bewertung eingereichter Unterlagen
legt der Dozent fest. In jedem Fall steht diese spätestens vor
Beginn des nachfolgenden Semesters, in der Regel jedoch deutlich
früher zur Verfügung.
Benötigen Sie die Bescheinigung zu einem
bestimmten Termin, dann besprechen Sie bitte
frühzeitig mit dem Veranstaltungsleiter, ob dies
möglich ist. Nicht immer sind wir in der Lage, jedem Studenten
zu jeder gewünschten Zeit eine Bescheinigung auszustellen.
Spezielle Formulare von Studierenden anderer
Fächer oder Universitäten sind nach
Ende des Semesters ausgefüllt im Abteilungssekretariat
vorzulegen und werden vom Veranstaltungsleiter mit einer Unterschrift
(und ggf. einer Note) versehen.
Klausuren
Klausuren finden in der Regel gegen Ende des Semesters statt.
Wir bemühen uns um eine Abstimmung der Termine
mit anderen Fächern, um eine Überlastung zu
verhindern.
Unser Sekretariat organisiert Räume und Termine
für alle schriftlichen und mündlichen
Prüfungen am Lehrstuhl sowie die Prüfungsbeisitzer.
Für Psychologiestudenten gilt die verbindliche Teilnahme an
einer Veranstaltung, die am Ende des Semesters eine Klausur vorsieht,
als Prüfungsanmeldung. Achten
Sie daher unbedingt darauf, sich rechtzeitig im Prüfungsamt
aus der Liste auszutragen, falls Sie im Laufe des Semesters
entscheiden, nicht an der Klausur teilzunehmen. Studierende anderer
Fächer, die an einer Veranstaltung mit schriftlicher
Abschlussprüfung teilnehmen und einen benoteten Schein
benötigen, müssen die reguläre Klausur
mitschreiben.
Bei Nichterscheinen zu einer Klausur gilt
die Prüfung als nicht bestanden, es sei denn, es wird
für den betreffenden Tag ein ärztliches Attest
vorgelegt.
Wird man während der Klausur beim Abschreiben
erwischt, so gilt dies als Täuschungsversuch und die
Prüfung muss wiederholt werden. Stellt der Dozent bei der
Korrektur fest, dass begründeter Verdacht auf Abschreiben
besteht, werden die betroffenen Studenten vorgeladen. Erhärtet
sich der Verdacht, wird die Studienleistung nachträglich
aberkannt.
Mündliche Prüfungen
Aktuell werden mündliche Prüfungen bei uns in folgendem Rahmen angeboten
- Entwicklungsforschung im Diplom
- Lehramtsprüfungen
- Disputationen
Die Inhalte und der formale Ablauf der
mündlichen Prüfungen richten sich nach
den Studienordnungen
der jeweiligen Fächer sowie den
Richtlinien des Prüfers.
Bei der Prüfungsanmeldung
kontaktiert der Prüfling zunächst seinen
Wunschprüfer und fragt, ob dieser zur Verfügung steht
und worin die Prüfungsmodalitäten bestehen.
Anschließend werden Formblätter ausgefüllt
und in unserem Sekretariat eingereicht, damit der Prüfer sie
unterschreiben kann.
Den Prüfungstermin, einen Beisitzer
und Raum organisiert unser Sekretariat in
Absprache mit dem Prüfer.
Bei Nicht-Erscheinen zur Prüfung
gilt die Prüfung als nicht bestanden – es sei denn, der
Kandidat legt ein schriftliches Attest vor.