Hinweise zu den Bewertungskriterien für Diplomarbeiten

Von Studierenden gibt es verständlicherweise immer wieder Fragen zu den Kriterien, nach denen Diplomarbeiten bewertet werden. Um dem Problem abzuhelfen, habe ich dieses Informationen zusammengestellt. Sie gelten zunächst einmal für diejenigen Diplomarbeiten, die ich selbst betreue oder für die ich ein Zweitgutachten schreibe; viele Dinge dürften jedoch bei anderen Gutachterinnen bzw. Gutachtern ähnlich geregelt sein.

 
Erstbetreuung und Zweitgutachten

Zur Bewertung einer Diplomarbeit sind zwei Gutachten erforderlich. Eines schreibt in jedem Falle die Person, die die Arbeit betreut (Erstbetreuer(in), Erstgutachten). Häufig schreibt die zweite Person lediglich ein Gutachten („Zweitgutachten“), ohne die Arbeit mit betreut zu haben. Die Arbeit wird dann also von einer Person bewertet, die in den Prozess der Erstellung mit eingebunden war und die Arbeit gut kennt, und von einer weiteren Person, die die Arbeit aus der Außenperspektive sieht, was unter dem Gesichtspunkt einer möglichst objektiven Bewertung ein sehr geeignetes Verfahren ist. Eine „Zweitbetreuung“ im ursprünglichen Sinne des Wortes gäbe es demnach eigentlich nicht. Wenn tatsächlich zwei Personen eine Arbeit gemeinsam betreuen, kann es Schwierigkeiten geben, die in der mangelnden Absprache zwischen den Beteiligten und in ihren unterschiedlichen Vorstellungen begründet liegen, unter denen die Diplomandin / der Diplomand im ungünstigsten Fall zu leiden hat. Daher ist eine Konstruktion wie „Ich habe schon einen Betreuer für den Inhalt, jetzt brauche ich noch jemand, der sich mit Methoden auskennt“ grundsätzlich abzulehnen, wenn nicht diese Absprache gesichert ist. Das heißt jedoch nicht, dass nicht einmal über den einen oder anderen Punkt geredet werden kann; Entscheidungen sollten aber immer in Abstimmung mit dem/der Erstbetreuer/in getroffen werden. Eine echte Zweitbetreuung ist aber ausnahmsweise dann sinnvoll und sogar erforderlich, wenn der/die Erstbetreuer/in nicht im Hause ist (externe Betreuung), um sicherzustellen, dass die vergebene Arbeit auch mit den Standards des Hauses für Diplomarbeiten übereinstimmt (also nicht z.B. methodisch fragwürdig oder zu umfangreich ist). Gerade im Fall extern betreuter Arbeiten gibt es allerdings häufig Abstimmungsprobleme zwischen den Beteiligten. Dies sollte durch eine Abklärung vor Beginn der Arbeit vermieden werden. Es kann nur dringend davor gewarnt werden, mit der Arbeit an einer extern betreuten Diplomarbeit anzufangen, ohne eine betreuende Person im Haus zu haben!

 
Mögliche Themen der Arbeit

Idealtypisch betrachtet gibt es zwei unterschiedliche Typen von Diplomarbeiten: Bei den einen melden sich die Betreffenden Diplomandinnen bzw. Diplomanden frühzeitig und kommen oft mit eigenen Ideen, die sich im Laufe längerer Zeit zu einer konkreten Fragestellung ausformen. Diese Vorarbeit ist bereits gelaufen, wenn die eigentliche Arbeit beginnt. Im anderen Fall kommen die Leute eher kurzfristig und nehmen ein vorgegebenes Thema, was sie auch genau in dieser Form bearbeiten. Für die eigentliche Betreuung (Erstbetreuung) einer Arbeit ist es wichtig, dass die betreuende Person etwas vom Thema versteht. Biete ich ein Thema von mir aus an, ist dies automatisch sichergestellt. Bei Themen, die an mich herangetragen werden, prüfe ich es und muss die Betreuung leider ablehnen, wenn ich dafür nicht kompetent bin. Bei Zweitgutachten lasse ich einen weiteren Umfang von Themen zu, jedoch kann ich auch hier über ein Thema, von dem ich keine Ahnung habe, schlecht ein Gutachten verfassen. Dies gilt sicherlich auch für alle anderen Mitglieder des Hauses. Und da die Lehrenden nicht den ganzen Umfang psychologischer Themen abdecken kann, bedeutet dies zwangsläufig, dass eine Minderheit von Themen hier im Haus nicht betreut werden kann. Meine inhaltlichen Fachgebiete sind übrigens die Bereiche Umweltpsychologie, Differentielle Psychologie, sozial abweichendes Verhalten und psychologische Diagnostik.

 
Methodik

Die angewandten Methoden müssen für das gewählte Thema angemessen sein. Die betreuende Person muss ferner auch in der Lage sein, die Arbeit methodisch zu betreuen. Dagegen ist es unwichtig, um welche Methoden es sich genau handelt, also auch, ob diese qualitativ oder quantitativer Natur sind.

 

Exposé

Zweck eines Exposés ist es nun zum einen, eine Fragestellung zu entwickeln, zum anderen kann es auch dazu dienen, den Rahmen einer Untersuchung zwischen der betreuenden und der betreuten Person zu vereinbaren. Daher ist ein Exposé bei Arbeiten, die ich erstbetreue, unentbehrlich. Für die Übernahme eines Zweitgutachtens verlange ich kein Exposé (Ausnahme: im Falle einer echten Zweitbetreuung), bin aber dankbar, wenn ich eines bekomme.

Ein Exposé soll lediglich den Rahmen des Themas festlegen und bei empirischen Studien Stichproben, Design, Variablen und die geplanten Auswertungsschritte grob umreißen. Es ist keineswegs erforderlich, quasi den theoretischen Teil der Arbeit im Exposé bereits fertigzustellen und im Exposé mit abzugeben. Sobald sich die Diplomandin oder der Diplomand über ein Thema im klaren sind, sollte die Erstellung des Exposés daher nicht mehr als ein paar Tage Zeit in Anspruch nehmen. Im Falle eines selbstgewählten Themas dauert es in aller Regel eine erhebliche Zeit, bis genau festliegt, was nun gemacht werden soll. Diese Zeit kann deswegen nicht in die Regelfrist zur Erstellung einer Diplomarbeit von einem halben Jahr einfließen. Die Überlegungen zur Arbeit sollten daher schon frühzeitig während des Hauptstudiums angestellt werden.

 
Verfahren der Anmeldung, Formales

Auf dem Anmeldeformular, das in der Bibliothek erhältlich ist, muss bereits der verbindliche Titel der Arbeit festgelegt werden. Alle Beteiligten müssen unterschreiben. Das vollständige Formular wird im Prüfungssekretariat abgegeben; nach der Bearbeitung dort beginnt die Frist zu laufen. Im Falle einer extern betreuten Arbeit (andere Uni, anderes Institut, Firma, Praxisstelle usw.) ist auch zuvor eine Genehmigung beim Prüfungsamt einzuholen – unbedingt vor Beginn der Arbeit. Die Betreuung ist kann formal nur durch Professoren/Professorinnen oder Privatdozenten/Privatdozentinnen erfolgen; diese können jedoch die Betreuung an andere Personen delegieren, die als Mindestvoraussetzung ein Diplom in Psychologie haben müssen. Diplomarbeiten können alleine oder zu zweit abgefasst werden („Gruppenarbeit“), mehr als zwei Personen sind nicht zulässig.

 

Ziel der Diplomarbeit

Ziel der Diplomarbeit ist es, die Fähigkeit zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten unter Anleitung und in einer beschränkten Zeit nachzuweisen. Die Themenstellung der Arbeiten muss so gewählt sein, dass sie in einem halben Jahr, in Ausnahmefällen in 9 Monaten durchgeführt werden kann. Voraussetzung zur Einhaltung dieser Frist ist es jedoch, dass neben der Diplomarbeit keine umfangreicheren anderen Arbeiten erledigt werden müssen, seien diese studienintern oder -extern (z.B. Halbtagstätigkeit zum Geld verdienen). Weitere Voraussetzung ist es, dass das Thema zumindest in den Grundzügen festliegt und nicht erst noch erarbeitet werden muss. Daher kann die Halbjahresfrist für mich auch erst dann beginnen, wenn das Thema festliegt und ggf. ein Exposé erstellt wurde.

 

Kriterien zur Bewertung der Diplomarbeit

Gegenstand der Bewertung ist vor allen Dingen die erstellte schriftliche Arbeit. Falls die Zweitgutachterin / der Zweitgutachter nichts mit der Betreuung der Arbeit zu tun hat, muss sich die Bewertung naheliegenderweise auf die schriftliche Arbeit beschränken. Die Erstbetreuerin / Der Erstbetreuer jedoch kann noch weitere Kriterien heranziehen: Wurde die Themenstellung selbständig entwickelt, oder war sie vorgegeben? Wurde die Arbeit relativ selbständig angefertigt, oder war der Betreuungsaufwand hoch? Wurden eigene Ideen eingebracht, oder nur die vorgegebenen ausgeführt? Waren wichtige Fähigkeiten bereits vorhanden, oder mussten sie noch erarbeitet werden?

Diplomandinnen bzw. Diplomanden, die sich selbst eine Fragestellung suchen und diese weiterentwickeln, haben sicherlich das größere Arbeitspensum erbracht. Hier sollte auch schon die Wahl und Ausgestaltung des Themas positiv in die Bewertung einfließen. Auf der anderen Seite kann es nicht sein, dass eine Person, die ein vorgegebenes Thema bearbeitet und daher keine Gelegenheit hatte, ihre Fähigkeiten bereits bei der Themenwahl zu zeigen, allein deshalb benachteiligt sein darf. Auch bei einem vorgegebenen Thema muss es möglich sein, die bestmögliche Note '1' zu erhalten. Die selbständige Themenwahl darf nicht zu einem Kriterium werden, das allein die guten von den sehr guten Arbeiten unterscheidet. Deswegen versuche ich, in der Bewertung einen Kompromiss zu machen: Diejenigen Personen, die sich ein für eine Diplomarbeit geeignetes und durchführbares Thema selbst erarbeitet haben, erhalten hinsichtlich der übrigen Kriterien so etwas wie einen Bonus. Das bedeutet, dass sie damit kleinere Mängel bei den übrigen Kriterien ausgleichen und trotzdem ein 'sehr gut' bekommen können.

Die folgende Liste gibt diese Kriterien wieder. Die genaue Angabe eines prozentualen Anteils für die Bewertung ist zwar kaum möglich, jedoch werden die Qualität der schriftlichen Arbeit und die Selbständigkeit der Ausführung sehr hoch gewichtet; die in der Liste darauf folgenden Kriterien sind dagegen von geringerem Gewicht und werden nur dann überhaupt herangezogen, wenn die Bewertung nach schriftlicher Ausarbeitung und Selbständigkeit nicht klar genug ausfällt. Das Zweitgutachten muss sich auf die Beurteilung der schriftlichen Arbeit beschränken und kann die weiteren Kriterien nicht heranziehen. Die Kriterien in der Liste sind prinzipiell dieselben, die auch allgemein für die Bewertung wissenschaftlicher Arbeiten – z.B. von Zeitschriftenaufsätzen – gelten. Bei der Bewertung einer Diplomarbeit muss jedoch zum einen auf die Beschränkungen hinsichtlich Zeit, Stichprobe und Aufwand Rücksicht genommen werden, denen solche Arbeiten unterliegen; zum anderen kann an eine Prüfungsleistung selbstverständlich nicht derselbe Qualitätsanspruch erhoben werden wie im Falle eines bei einer wissenschaftlichen Zeitschrift eingereichten Manuskripts.

 

Qualität der schriftliche Ausarbeitung bei empirischen Arbeiten:

 

Selbständige Arbeitsweise:

Vorhandene Fähigkeiten bei Beginn der Arbeit:

Hinweis dazu: Prinzipiell wird nicht erwartet, dass bei Beginn der Arbeit schon alle notwendigen Fähigkeiten vorhanden sind. Viele davon eignet man sich auch erst durch die Beschäftigung mit der Arbeit an. Sinn der Betreuung ist es, diesen Prozess durch gezielte Hinweise und die Beantwortung von Fragen zu fördern. Allerdings muss schon ein gewisses Basisniveau an Fähigkeiten vorausgesetzt werden, die nach einem größtenteils absolvierten Vor- und Hauptstudium vorhanden sein sollten. So gibt es z.B. vielerlei Möglichkeiten, sich Grundkenntnisse in der EDV anzueignen. Es kann nicht Sinn der Diplomarbeitsbetreuung sein, in den Gebrauch eines Statistikprogrammpakets einzuführen.

 

Schnelligkeit:

Wie schnell wurde die Arbeit relativ zum Aufwand abgewickelt?

 

Aufbau der Arbeit

Vorbild für den Aufbau einer empirischen Diplomarbeit ist vom Prinzip her der typische Zeitschriftenartikel, nur ist die Diplomarbeit umfangreicher und detaillierter. Ein Zeitschriftenartikel beginnt mit dem Hinführung zum Thema und der Darstellung der dafür bedeutsamen Literatur. Dieser Teil endet im Aufzeigen der konkreten, inhaltlichen Fragestellung, die möglichst aus den Desideraten der vorhandenen Literatur heraus entwickelt wird. Es folgt der Methodenteil, in dem die inhaltliche Fragestellung in einen Untersuchungsplan (Design) umgesetzt und die inhaltlichen Hypothesen (explizit oder implizit) in statistische Hypothesen überführt werden. Die geplante Erhebung und die Datenauswertung wird angesprochen. Im Ergebnisteil werden zunächst die deskriptiven, dann die hypothesengeleiteten Auswertungsergebnisse mitgeteilt. Es kann auf wichtige Punkte aufmerksam gemacht werden, jedoch werden die Ergebnisse noch nicht diskutiert. Dies erfolgt erst im Diskussionsteil. Hier wird Stellung dazu genommen, wie die erhaltenen Ergebnisse zu Interpretieren sind. Probleme der Untersuchung, Alternativerklärungen für die Ergebnisse, Einschränkungen der Interpretationsmöglichkeiten sowie der Verallgemeinerungsfähigkeit werden angesprochen. Es erfolgt die Anbindung der Befunde an die eingangs diskutierte Literatur. Am Ende werden Desiderate für die zukünftige Forschung diskutiert. Schließlich steht am Schluss der Arbeit eine Zusammenfassung, die das Abstract bei Zeitschriftenartikeln ersetzt (etwas ausführlicher als dieses). Letzter Teil der eigentlichen Arbeit ist das Literaturverzeichnis, dann folgt noch der Anhang mit Belegen zu Untersuchung (z.B. Fragebögen, Materialien, deskriptive Werte, Tabellen und Abbildungen mit nicht zentralen Ergebnissen).

Dieses Schema gilt vor allen Dingen für empirische Arbeiten mit quantitativer Methodik, mit leichten Einschränkungen auch für qualitative Arbeiten. Theoretische Arbeiten müssen anders aufgebaut sein.

 

Korrekturen zu einem Entwurf der Arbeit

Vor Abgabe der Arbeit bin ich bereit, mir einen Entwurf anzusehen und zu kommentieren, um letzte Probleme auszuräumen. Dieser kann vollständig sein oder aus zeitlich nacheinanderfolgenden Einzelteilen bestehen (Theorieteil, Methodenteil usw.). Dies mache ich allerdings nur ein Mal, da bei mehrfachen Korrekturdurchgängen die Eigenständigkeit der Leistung nicht mehr gegeben wäre und ich letztlich - zumal bei vorgegebenen Themen - meine eigene Leistung bewerten müsste.
 
 

Verfahren der Begutachtung und Notengebung

Nach der Fertigstellung des endgültigen Entwurfs werden drei Exemplare im Prüfungssekretariat abgegeben; es ist auch möglich, nur eines abzugeben und die beiden anderen Exemplare persönlich bei den GutachterInnen vorbeizubringen. Diese sollten dann unabhängig voneinander ihre Gutachten abgeben. Ich bemühe mich, ein Diplomarbeitsgutachten innerhalb von sechs bis acht Wochen fertigzustellen, spätestens jedoch bis zum Abschluss der noch ausstehenden Prüfungen.

Stimmen die Noten der Gutachten überein, ist dies die endgültige Diplomarbeitsnote. Weichen sie voneinander ab, wird im Falle der Prüfungsordnung von 1990 eine Durchschnittsnote gebildet und diese nach den üblichen Regeln zur Notenberechnung weiterverarbeitet (d.h. in der Praxis, dass bei einer Note Unterschied die bessere Note die Diplomarbeitsnote ist, da nach unserer Prüfungsordnung die Note ‘,5’ abgerundet wird; s. Prüfungsordnung, §11, Abs. 3). In besonderen Fällen kann auch ein drittes Gutachten angefordert werden, das dann die Entscheidung trifft. Diese äußerste Möglichkeit wird wahrscheinlich nur bei sehr unklaren Fällen, gravierenden oder bedeutsamen Abweichungen (z.B. ein Gutachten zwei, das andere fünf; so etwas kam schon vor) genutzt werden. Die Entscheidung liegt beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Nach der Prüfungsordnung von 2002 werden die Noten einfach gemittelt, wenn die Abweichung geringer als zwei Notenstufen ist. Bei Abweichungen von zwei oder mehr Notenstufen werden die Gutachter/innen geben, sich zu einigen. Ist das nicht möglich, kann der Prüfungsausschuss ein drittes Gutachten heranziehen.

Die Gutachten können formal erst nach dem Abschluss der gesamten Hauptdiplomprüfung eingesehen werden. Ich bin jedoch gerne bereit, mein Gutachten auf Anfrage auch schon vorher zur Verfügung zu stellen, jedoch nicht vor Fertigstellung des jeweiligen anderen Gutachtens.

 

Rückgabe des Themas, Wiederholung der Arbeit

Nach der gültigen Prüfungsordnung ist es möglich, ein Thema  nach seiner offiziellen Zuteilung ein Mal zurückzugeben, jedoch nur innerhalb der ersten beiden Monate (Prüfungsordnung 1990, § 17, Abs. 7). Bei Nichtbestehen der Diplomarbeit ist eine einmalige Wiederholung möglich. Eine Rückgabe des Themas bei einer Wiederholung ist nur zulässig, wenn bei der ersten Arbeit davon keinen Gebrauch gemacht wurde (Prüfungsordnung 1990, § 21, Abs. 1). Wiederholung und Rückgabe sind glücklicherweise meist nur theoretische Möglichkeiten, von denen in der Regel kein Gebrauch gemacht werden muss; es kommen aber derartige Fälle vor. Studierende, die sich rechtzeitig um ein Thema kümmern und die Arbeit ausreichend mit der betreuenden Person absprechen, sollten davon nicht betroffen sein. – Diese Bestimmungen wurden auch in die Prüfungsordnung von 2002 übernommen.


Ich hoffe, mit diesen Hinweisen zur Klarstellung der Anforderungen an eine Diplomarbeit beigetragen zu haben.

Joachim Schahn