Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten: Bausteine
Für die Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten müssen gem. § 1 Abs. 3 PsychTh-APrV mindestens 4.200 Stunden mit folgenden Ausbildungsbestandteilen nachgewiesen werden:
Ausbildungsbestandteil |
Inhalte / Ziel | Mindestanzahl der Stunden |
|---|---|---|
| Übungen und Kurse zur Vermittlung von psychotherapeutischem Grund- und Spezialkenntnissen | 600 |
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| Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Handeln und Erleben | 120 |
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| Mind. ein Jahr praktische Tätigkeit an einer zugelassenen psychiatrischen klinischen Einrichtung inkl. Behandlungsbeteiligung bei mind. 30 Patienten, die in Kurzdokumentationen nachgewiesen werden muss | 1.200 |
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| Mind. ein halbes Jahr praktische Tätigkeit an einer zugelassenen Einrichtung der psycho-therapeutischen oder psychosomatischen Versorgung | 600 |
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| Erwerb sowie Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patienten mit Störungen mit Krankheitswert; mind. 6 Patientenbehandlungen unter Supervision | 600 |
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| Anleitung und Besprechung von Fragen der Fallbehandlung; mind. 50 Stunden davon sind als Einzelsupervision durchzuführen | 150 |
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| Ausgestaltung der nicht vom Gesetzestext definierten Stundenzahl | 930 |
Alle aufgeführten Komponenten werden von unserem Weiterbildungsstudiengang in Kooperation mit diversen klinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz angeboten.
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Letzte Änderung: 29.01.2013 sp
